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Das Flaggschiff von Cannelé Baillardran wurde wegen betrügerischer Geschäftspraktiken verurteilt

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Das Flaggschiff des Bordeaux-Cannelé Baillardran wurde an diesem Donnerstag vor dem Strafgericht von Bordeaux wegen irreführender Geschäftspraktiken mit einer Geldstrafe von 100.000 Euro belegt.

Das Unternehmen mit 22 Verkaufsstellen, weltweit bekannt für sein ikonisches Gebäck aus der Gironde, etablierte sich mit großer Marketingunterstützung als schickes und teures Produkt und prahlte auf seiner Verpackung und in seiner Werbung mit der Frische seiner Kuchen und der Authentizität des Rezepts auf Basis „natürlicher“ Produkte.

Keine Butter

Eine Inspektion durch das Departmental Population Protection Directorate (DDPP) ergab, dass die Realität etwas von der Kommunikation der Marke abweicht. Einige Cannelés waren an diesem Tag nicht immer frisch, konnten aber am nächsten Tag eingefroren und weiterverkauft werden. Der Laden in Arcachon hatte beispielsweise keinen Ofen und verkaufte nur Tiefkühlkost, gab Philippe Baillardran, der Vertreter und Gründer des Unternehmens, während der Anhörung am 5. Dezember zu.

Auch die vom Unternehmen propagierte „natürliche“ Dimension, die ein Rezept auf Basis von Butter, Madagaskar-Vanille und dunklem Rum hervorhob, wurde von den Inspektoren der ehemaligen Betrugsbekämpfungsbehörde ebenfalls gemildert. Sie fanden heraus, dass die Vanille hauptsächlich aus industriellen Aromen stammte, der Rum weißer als braun war und die Milch durch Milchpulver ersetzt worden war. Die Butter war aus dem Rezept verschwunden.

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Das Unternehmen entgeht jedoch der zusätzlichen Strafe der Veröffentlichung des Urteils in seinen Verkaufsstellen, wie von der Staatsanwaltschaft in der Anhörung gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem eine Geldstrafe von 800.000 Euro beantragt, die Hälfte davon wurde festgesetzt. Die Staatsanwaltschaft Bordeaux hat ebenso wie das zum Zeitpunkt der Beratungen nicht vertretene Unternehmen zehn Tage Zeit, Berufung einzulegen.

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