Auf Ersuchen der belgischen Justiz untersuchte das in Luxemburg ansässige Oberste Gericht den Fall des ehemaligen französischen Nationalspielers Lassana Diarra, der vor zehn Jahren die Bedingungen seines Abgangs von Lokomotive Moskau angefochten hatte.
Aufgrund einer drastischen Kürzung seines Gehalts verließ Diarra den Moskauer Klub, doch dieser hielt die Pause für unfair und verlangte von ihm 20 Millionen Euro, reduziert auf 10,5 Millionen Euro.
Konsequenz: Der belgische Verein Charleroi verzichtete schließlich darauf, den Franzosen zu verpflichten, aus Angst, einen Teil dieser Strafen auf sich nehmen zu müssen, gemäß den vom EuGH untersuchten FIFA-Bestimmungen.
Diese Regeln „sind geeignet, die Bewegungsfreiheit von Profifußballern zu behindern“, urteilte das Gericht am Freitag.
Das Gericht ist der Ansicht, dass sie „diesen Spielern und den Vereinen, die sie verpflichten wollen, erhebliche rechtliche Risiken, unvorhersehbare und möglicherweise sehr hohe finanzielle Risiken sowie große sportliche Risiken auferlegen, die zusammengenommen den internationalen Transfer von Spielern behindern dürften.“ .
„Unverhältnismäßige Entschädigung“
„Die gesamte wirtschaftliche Logik hinter dem Transfermarkt wird heute untergraben“, sagte Pieter Paepe, der Anwalt von Fifpro, der internationalen Spielergewerkschaft, gegenüber AFP.
„Das Gericht sagt nicht, dass die Spieler das Recht haben, ihren Vertrag ohne Konsequenzen zu kündigen, sondern dass die Entschädigung unverhältnismäßig ist und dass die nicht amortisierte Ablösesumme nicht berücksichtigt werden kann“, fügt der belgische Anwalt hinzu verteidigt auch die UNFP, die französische Spielergewerkschaft.
„Die Fifa sieht auch eine sportliche Sanktion gegen den Spieler vor, und auch diese ist für den EuGH unverhältnismäßig“, ergänzt Me Paepe.
Diese umstrittenen Regeln „zielen darauf ab, den grenzüberschreitenden Wettbewerb, an dem alle in der Union ansässigen Profifußballvereine teilnehmen könnten, einzuschränken oder sogar zu verhindern“, so der EuGH in seinem Urteil.
Das Berufungsgericht von Mons hatte ihr eine vorläufige Frage gestellt, nachdem Diarra die Angelegenheit zunächst vor die belgischen Gerichte gebracht hatte.
Der EuGH gibt es nun zurück, nachdem er zum europäischen Recht gesagt hat: „Vorbehaltlich der Überprüfung“ durch dieses belgische Berufungsgericht scheinen diese den Wettbewerb einschränkenden Fifa-Regeln „nicht wesentlich oder notwendig“ zu sein.
„Nur zwei Absätze“
Der belgische Anwalt Jean-Louis Dupont, der den inzwischen pensionierten 39-jährigen französischen Spieler verteidigt, begrüßte diese „wichtige Entscheidung für die Regulierung des Arbeitsmarktes im Fußball“.
Herr Dupont arbeitete bereits vor dreißig Jahren mit dem Belgier Jean-Marc Bosman zusammen, der 1995 das Urteil ins Leben rief, das seinen Namen trägt und die Quoten ausländischer Spieler in einem Verein abschaffte, was damals eine Revolution war.
Jubelte der Anwalt zunächst in seiner Pressemitteilung für seinen Mandanten – „Für Lassana Diarra ist es ein totaler Sieg“, fordert er „alle Profispieler, die von diesen rechtswidrigen Regeln (in Kraft seit 2001) betroffen sind“, auf, „vollständigen Antrag zu stellen.“ Entschädigung für ihren Schaden“.
Die FIFA ist anderer Meinung und „zufrieden, dass die Rechtmäßigkeit der Grundprinzipien des Transfersystems erneut bestätigt wurde“.
Es stellt „lediglich zwei Absätze zweier Artikel des FIFA-Reglements zum Status und Transfer von Spielern in Frage“, meint der Internationale Verband.
Für die Fifa stellt das Urteil keine Revolution in ihrem Transfersystem dar, sondern verlangt nur eine Überprüfung einer Regel: Ein Verein, der einen Spieler verpflichten möchte, der seinen Vertrag gebrochen hat, muss für die entstandene Geldstrafe haften Punkt, den die Internationale Föderation zu ändern scheint.
Nach Ansicht des britischen Anwalts Ian Giles von der Anwaltskanzlei Norton Rose Fulbright könnte das Urteil des EuGH jedoch weitaus schwerwiegendere Folgen haben.
„Es ist durchaus möglich, dass die Spieler das Gefühl haben, dass sie nun ihre Verträge kündigen und bei neuen Vereinen unterschreiben können, ohne dass der verkaufende Verein sie behalten oder hohe Ablösesummen verlangen kann“, erklärt er.
Und aus der Lassana-Diarra-Affäre könnte dann „die Bosman-2.0-Affäre“ werden, wie Jean-Louis Dupont, der Anwalt der beiden Spieler, einschätzte.