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Leitartikel La Presse de la Manche
Veröffentlicht am
10. Okt. 2024 um 11:04 Uhr
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Nach den klimatischen Ereignissen vom Dienstag, dem 8. Oktober 2024, und der darauffolgenden Nacht ist die Rathaus von Bricquebec-en-Cotentin (Manche) beantragt eine Anerkennung des Zustands einer Naturkatastrophe.
Anwohner werden aufgefordert, sich zu melden
Sie lädt ein die Bewohner Personen, die Schäden im Zusammenhang mit Überschwemmungen und Landbewegungen erlitten haben, sich zu melden, um alle erlittenen Verluste ermitteln zu können Einzelpersonen oder Unternehmen.
Die Auswirkungen von Naturkatastrophen werden definiert als „die unversicherbarer direkter Sachschaden die ausschlaggebende Ursache war die anormale Intensität eines Naturstoffes, wenn die üblichen Maßnahmen zur Verhinderung dieses Schadens sein Auftreten nicht verhindern konnten oder nicht ergriffen werden konnten.
Die betreffenden Phänomene:
- Überschwemmungen (Abfluss und Erdrutsche, Überschwemmungen von Wasserläufen oder sintflutartige Überschwemmungen, durch steigenden Grundwasserspiegel)
- Bodenbewegungen (Steinstürze, Erdrutsche, Einsturz von Hohlräumen etc.)
- Lawinen
- Erdbeben
- Episoden der Dürrerehydrierung von Böden
- Untertauchende Marinesoldaten
- Zyklonwinde (in tropischen Überseegebieten).
Der durch verursachte Schaden starke Winde (Stürme, Tornados usw.), Hagel und Schneelast fallen nicht in den Geltungsbereich der Naturkatastrophengarantie.
Sie fallen unter die Versicherungsverträge im Rahmen der „Sturm-, Schnee- und Hagel“-Garantie namens TNG. Diese Schäden sind direkt entschädigt durch Versicherer.
Die Pflichten des Bürgermeisters:
- Informieren Sie Ihre Bürger durch Presse oder Plakate über die Möglichkeit, beim Rathaus die Anerkennung des Naturkatastrophenzustands zu beantragen.
- Informieren Sie die Geschädigten darüber, dass sie den erlittenen Schaden (wie bei einer herkömmlichen Katastrophe) ihrem Versicherer melden müssen.
- Um die Anerkennung einer Naturkatastrophe zu beantragen, muss der Bürgermeister auch den Schaden in seiner Gemeinde ermitteln, indem er die Akten von Einzelpersonen und Unternehmen zusammenstellt.
Nachdem das Rathaus einen beschreibenden Bericht über das Ereignis erstellt hat, stellt es einen Antrag auf Anerkennung des Naturkatastrophenzustands.
Privatpersonen und Unternehmen, die von einer Naturkatastrophe betroffen sind, müssen ihren Anspruch zunächst unter den in ihrem Versicherungsvertrag vorgesehenen Bedingungen bei ihrem Versicherer anmelden und sich an das Rathaus wenden, damit dieses ein Verfahren zur Anerkennung des Naturkatastrophenzustands einleiten kann.
Cathy LAUNEY
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