Ein Mann (61), der seine mittlerweile elfjährige Stiefenkelin dreimal misshandelte, wurde vom Gericht in Gent zu einer effektiven Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt. Außerdem wurde er dem erkennenden Gericht für 15 Jahre zur Verfügung gestellt. „Es handelt sich um besonders schwerwiegende Tatsachen mit erheblichen Auswirkungen auf das Opfer und seine Familie.“ Er muss auch die Zivilparteien entschädigen.
Der 61-jährige LD aus Ostflandern stand wegen Verletzung der sexuellen Integrität seiner Enkelin vor Gericht. Zum Zeitpunkt der Tat war das Mädchen neun Jahre alt. Einmal wohnte das Mädchen bei ihrem Stiefgroßvater, woraufhin er seiner neunjährigen Stiefenkelin eiserne Fesseln anlegte. Er griff das Mädchen sexuell an und befahl ihr, es niemandem zu erzählen. „Es ist unser kleines Geheimnis“, es klang wie eine Drohung.
Erst nachdem das Mädchen in einem Beitrag der Jugendnachrichten Karrewiet auf Ketnet vom Jugendtelefon „Awel“ erfahren hatte, informierte sie ihre Eltern. Die Staatsanwaltschaft leitete eine Sachverhaltsermittlung ein. Während der Ermittlungen untersuchten die Ermittler sein Mobiltelefon. Anschließend wurden Bilder von einem der Misshandlungen des Mädchens gefunden. Auf demselben Mobiltelefon befanden sich auch Hunderte weitere Bilder von Kindesmissbrauch, die er über das Internet erhalten hatte. Wie sich herausstellte, hatte der Mann auch Bilder von sexuellem Missbrauch von Tieren auf sein Mobiltelefon hochgeladen.
Das Gericht nahm die Fakten ernst und verurteilte LD zu sechs Jahren Gefängnis. Außerdem wurde er dem erkennenden Gericht für 15 Jahre zur Verfügung gestellt. „Es handelt sich um besonders schwerwiegende Tatsachen mit erheblichen Auswirkungen auf das Opfer und seine Familie.“ Er muss auch die Zivilparteien entschädigen.