Aus einem vom Innenminister Abdelouafi Laftit herausgegebenen Dokument geht hervor, dass die legale Bevölkerung in Marokko laut der allgemeinen Bevölkerungs- und Wohnungszählung von 2014 insgesamt 36.828.330 beträgt.
Die Angelegenheit bezieht sich auf die einleitende Anmerkung zum vom Innenminister ausgearbeiteten Dekretentwurf zur Genehmigung der Zahlen zur Festlegung der gesetzlichen Bevölkerung des Königreichs durch Bestimmung der Bevölkerungszahl auf der Ebene des gesamten Staatsgebiets, as sowie auf der Ebene von Regionen, Präfekturen, Regionen und Gemeinden.
Dieser Dekretentwurf fällt laut demselben Dokument in den Rahmen des Abschlusses der letzten Phase, die durch die Berechtigung zur Durchführung der Volks- und Wohnungszählung im Königreich für das Jahr 2024 abgeschlossen wird, nämlich die Bestandsaufnahme und Feststellung der endgültigen Ergebnisse der Volkszählung Prozess, der letzten September für die oben genannte Volkszählung durchgeführt wurde.
Die allgemeinen Ergebnisse der Volkszählung zeigten, dass die legale Bevölkerung im Königreich am 1. September dieses Jahres eine Gesamtzahl von 36.828.330 Personen erreichte. Somit verzeichnete die Bevölkerung des Königreichs seit der Allgemeinen Bevölkerungs- und Wohnungszählung von 2014 einen Anstieg von 2.980.088 Personen. oder 48,80 Prozent.
Die Gesamtzahl der Familien, die sich aus der Volkszählung ergibt, wird auf 9.275.038 Familien ermittelt. Diese Zahl wiederum verzeichnete einen deutlichen Anstieg um 1.961.232 Familien bzw. einen Prozentsatz von 26,82 im Vergleich zur Zahl der Familien, die im Jahr 2014 gezählt wurden.
In Bezug auf die Zahl der im Königreich lebenden Ausländer erklärt dieselbe Quelle, dass ihre Gesamtzahl auf 148.152 Personen geschätzt wird, was einem Anstieg von 61.946 Personen oder einer geschätzten Rate von 71,86 Prozent im Vergleich zur Zahl der Ausländer entspricht, die im Jahr 2014 angegeben wurde Volkszählung.
In der einleitenden Anmerkung wurde dargelegt, dass die Hohe Planungskommission nach der Genehmigung des oben genannten Dekretentwurfs und seiner Veröffentlichung im Amtsblatt des Königreichs die detaillierten Ergebnisse der Volkszählung verbreiten und alle damit verbundenen Daten entsprechend den bisherigen Maßnahmen veröffentlichen wird in diesem Abschnitt.