PROCON

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Das stellvertretende Sekretariat für den Schutz und die Verteidigung der Verbraucherrechte (Procon-MT), das mit dem Sekretariat für Sozialhilfe und Staatsbürgerschaft (Setasc) verbunden ist, macht Verbraucher auf die neuen Regeln für die Registrierung von Geräten für die Durchführung von Transaktionen über PIX aufmerksam.

Seit dem 1. November müssen Nutzer, die neue oder noch nicht registrierte Mobiltelefone, Computer und Tablets für die Durchführung von PIX-Transaktionen nutzen möchten, das Gerät bei dem Bankinstitut registrieren, bei dem sie ein Konto haben.

Wenn Sie sich nicht registrieren, erklärt die stellvertretende Staatssekretärin des Procon, Cristiane Vaz, kann der Verbraucher nur Transaktionen im Wert von 200 R$ tätigen, bis zu einem Limit von 1.000,00 R$ pro Tag für die neuen Geräte.

„Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit bei Finanztransaktionen zu erhöhen und Betrug zu verhindern. Wenn Sie jedoch Transaktionen mit höherem Wert oder über dem Tageslimit durchführen müssen, registrieren Sie das Gerät einfach in der Anwendung Ihrer Bank“, informiert Cristiane.

Um ein neues Gerät zu registrieren, muss der Benutzer in der Anwendung seiner Beziehungsinstitution nach der Option zur Geräteverwaltung suchen und eine Registrierung beantragen. Nach Abschluss der Registrierung können Transaktionen auf dem neu registrierten Gerät unter Berücksichtigung des ursprünglich von der Institution für den Kunden festgelegten Limits durchgeführt werden.

Damit die Geräteregistrierung sicher durchgeführt werden kann, ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erforderlich, um Registrierungsversuche durch Betrüger zu verhindern, wenn dieser unberechtigten Zugriff auf das Passwort des Benutzers hat.

„Für alte Geräte, die bereits für PIX-Transaktionen verwendet werden, ändert sich nichts. Die Registrierungspflicht gilt nur für Mobiltelefone und Computer, mit denen noch nie PIX erstellt wurde. Es ist auch wichtig, Geräte abzumelden, die nicht mehr für PIX-Transaktionen verwendet werden. Auch die Abmeldung muss in der Geräteverwaltung Ihrer Bank erfolgen“, warnt der stellvertretende Sekretär von Procon-MT.

Finanzinstitute

Die neuen PIX-Regeln erfordern außerdem, dass Finanzinstitute ihre Sicherheitstechnologien verbessern und Betrugsmanagementlösungen einführen, die auf der Grundlage der bei der Zentralbank gespeicherten Sicherheitsinformationen atypische oder mit dem Kundenprofil inkompatible PIX-Transaktionen identifizieren können.

Bankinstitute müssen ihre Kunden außerdem in einem allgemein zugänglichen elektronischen Kanal über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zur Betrugsvermeidung informieren. Sie müssen außerdem – mindestens alle sechs Monate – prüfen, ob Kunden Betrugskennzeichen in den Systemen der Zentralbank haben.

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