95 % der neuen potenziellen Begünstigten haben dies nicht beantragt

95 % der neuen potenziellen Begünstigten haben dies nicht beantragt
95 % der neuen potenziellen Begünstigten haben dies nicht beantragt
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Ein neuer Fall der Nichtinanspruchnahme von Rechten. Der im Jahr 2018 verallgemeinerte Energiecheck ist ein System, das den anspruchsvollsten Haushalten helfen soll, ihre Energierechnungen zu bezahlen oder bestimmte energetische Sanierungsarbeiten zu finanzieren. Bis 2023 wurde es automatisch gezahlt. Doch seit diesem Jahr müssen neue Begünstigte den Anspruch auf einer speziellen Plattform geltend machen. Nach Angaben von RMC beantragten jedoch nur 5 % von ihnen dies.

Der Ausfall des Online-Zählers

Im Einzelnen ist das Ende des automatischen Versands des Energieschecks mit der Abschaffung der Wohnsteuer im Jahr 2023 verbunden. Ohne die im Zusammenhang mit dieser Steuer erhaltenen Daten war Bercy nicht in der Lage, die Haushalte zu ermitteln, die Anspruch auf diesen Scheck haben. Diese beispiellose Situation veranlasste die Verwaltung, sich im Jahr 2024 dafür zu entscheiden, den Scheck automatisch an dieselben Haushalte wie im Jahr 2023 zu senden, d. h. an insgesamt 5,5 Millionen Haushalte mit niedrigem Einkommen.

Obwohl ein Teil dieser ehemaligen Haushalte keinen Anspruch mehr auf den Scheck haben dürfte, wird geschätzt, dass in diesem Jahr eine Million Haushalte Anspruch auf das System haben. Für sie war geplant, diesen Scheck über eine Online-Plattform anzufordern. Obwohl dieser virtuelle Schalter am 4. Juli eröffnet wurde und am 31. Dezember schließen muss, haben nur etwas mehr als 53.000 Haushalte den Prozess in Anspruch genommen, daher beträgt diese Rückgriffsquote nur 5 %.

Änderung der Zulassungskriterien

Angesichts dieser Beobachtung haben mehrere Familien- und Verbraucherverbände mobilisiert. Sie fordern insbesondere, die Lebensdauer der Online-Plattform zu verlängern und vor allem diese Hilfe wieder automatisiert zu machen, um eine gute Nutzungsrate zu gewährleisten. Auch in Frankreich wird geschätzt, dass die Quote der Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen durchschnittlich 30 % beträgt. Ein Phänomen, das sowohl mit einem Mangel an Informationen als auch mit den Schwierigkeiten bei der Durchführung des Prozesses zusammenhängt, insbesondere wenn eine Digitalisierung erforderlich ist.

Die Regierung ist sich dieser Probleme bewusst und hat erklärt, dass sie handeln will. „Wir prüfen alle möglichen Mittel, um effektiver zu kommunizieren und den Schalter seinen potenziellen Nutznießern besser bekannt zu machen“, erklärte das Büro von Olga Givernet, der für Energie zuständigen Ministerdelegierten. Wenn dieses Gefolge jedoch Arbeiten zur Rückkehr zum automatischen Scheckversand im Jahr 2025 erwähnte, sieht der Haushalt 2025 vor, die Nutzung einer Online-Plattform für neue Begünstigte beizubehalten und die Förderkriterien zu ändern.

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