Ermittlungen wegen Sexualstraftaten an Minderjährigen durch Zahnarzt (70), der die Praxis sofort schließen muss (Hooglede)

Ermittlungen wegen Sexualstraftaten an Minderjährigen durch Zahnarzt (70), der die Praxis sofort schließen muss (Hooglede)
Ermittlungen wegen Sexualstraftaten an Minderjährigen durch Zahnarzt (70), der die Praxis sofort schließen muss (Hooglede)
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Ein knapp 17-jähriges Mädchen ging am Mittwoch, dem 6. November, zu einer Routineuntersuchung zu ihrem Zahnarzt in Gits, einer Untergemeinde von Hooglede. Trotz seines Rentenalters arbeitet der Mann noch vier Tage die Woche in seiner Praxis. Während der Untersuchung soll er seinen Patienten unangemessen berührt haben.

Der Mann gibt zu, dass er das Mädchen auf ihrem Bauch gespürt und ihr einen Kuss gegeben habe, beharrt aber darauf, dass dies mit Einverständnis geschehen sei. Der Zahnarzt sagt, er sei sich darüber im Klaren, dass er nicht ganz richtig gehandelt habe, bestreitet jedoch, Straftaten begangen zu haben. Ihm zufolge gingen die Berührungen nicht weiter als bis zu ihrem Bauch.

Höschen befummelt

Allerdings kam das Mädchen nach der Konsultation sehr verärgert nach Hause und sagte, dass der Zahnarzt auch ihre Unterwäsche und ihren BH berührt habe. Zusammen mit ihrer Mutter ging sie sofort zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Es folgte auch eine Untersuchung in einer Pflegeeinrichtung nach sexueller Gewalt. An den Stellen, an denen das Mädchen angeblich berührt wurde, wurde DNA entnommen.

Der 70-jährige Zahnarzt wurde zur Vernehmung festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der Mann bleibt bei seinem Standpunkt, keine Straftaten begangen zu haben. Der Untersuchungsrichter entschied, den Mann nicht ins Gefängnis zu schicken, sondern ihn unter Auflagen freizulassen. Er muss weiter an den Ermittlungen mitarbeiten, darf keinen Kontakt zum Opfer oder seiner Familie haben und erhält ein Arbeitsverbot. Er muss daher seine Zahnarztpraxis sofort aufgeben.

Erschwerende Umstände

Offiziell wird der Mann, der Frau und Kinder hat, wegen Verletzung der sexuellen Integrität einer Minderjährigen angeklagt, wobei erschwerend hinzukommt, dass er als Zahnarzt ein Vertrauensverhältnis zum Opfer hatte. Bemerkenswert ist, dass der Mann bereits vor 25 Jahren wegen ähnlicher Taten verurteilt wurde, damals noch unter der juristischen Strafe des sexuellen Übergriffs, den er auch in seiner Eigenschaft als Arzt begangen hatte.

Die Staatsanwaltschaft von Westflandern, Abteilung Kortrijk, untersucht den Fall nun weiter und wird unter anderem das Mobiltelefon des Zahnarztes auslesen, um zu überprüfen, ob er sexuelle Probleme hat. Sein Anwalt Bram Elyn hält sich vorerst mit Kommentaren zurück. „Wir warten hauptsächlich auf die Ergebnisse der DNA-Forschung“, sagt Meister Elyn. „Da diese Untersuchung noch andauert, werde ich keinen weiteren Kommentar abgeben.“

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