Kommentar zur Hofräumung in Hefenhofen

Kommentar zur Hofräumung in Hefenhofen
Kommentar zur Hofräumung in Hefenhofen
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Fall Hefenhofen: die Angst der Behörden vor Ulrich K. ist erschreckend

Während einer Gerichtsverhandlung setzen die neuen Besitzer vom Hof in Hefenhofen die Ausweisung von Ulrich K. durch. Das ist kein Zufall, zeigt aber deutlich, wie gross der Schaden ist, den der Landwirt angerichtet hat.

Der Hof in Hefenhofen ist grossräumig abgesperrt.

Bild: Manuel Nagel

Seit dem 16. September 2024 ist es offiziell: Ulrich K. muss seinen Hof in Hefenhofen verlassen. Er ist längst nicht mehr Besitzer der Liegenschaft, doch der Landwirt weigert sich, auszuziehen. Der mittlerweile rechtskräftige Entscheid des Bezirksgerichts Arbon ermöglicht den neuen Besitzern, Ulrich K. wegzuweisen.

Dass dies genau am Tag der Gerichtsverhandlung geschieht, ist kein Zufall. Vielmehr ist es Absicht der Behörden. Der Landwirt aus Hefenhofen gilt als Querulant. Der schweizweit bekannt gewordene Fall Hefenhofen zeugt davon.

Ulrich K. bedrohte Amtspersonen, er nimmt seine Post nicht mehr entgegen und in der Haustür stecken mehrere Küchenmesser mit teils despektierlicher Botschaft an die Regierung. Und das sind nur einige wenige Beispiele, mit denen Ulrich K. seit Jahrzehnten Thurgauer Behörden beschäftigt.

Ulrich K. ist berühmt und berüchtigt. Ihn von seinem Hof wegzuweisen will gut durchdacht sein. Das ist sicher sinnvoll. Man ist geneigt froh zu sein über das vorsichtige Handeln der Polizei. Aber es zeigt auch, wie erschreckend gross die Angst vor dem 56-jährigen Landwirt ist. Und es bleibt ein ungutes Gefühl zurück.

Ulrich K. nimmt sich jedes Recht, das zu tun, was er will. Wie es scheint ohne Angst vor Konsequenzen, von denen er bis dato fast keine für sein Handeln zu tragen brauchte. Die Thurgauer Behörden sind überfordert mit Ulrich K. – genau das nutzt er zu seinem Vorteil.

Swiss

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