Das Ministerium für Arbeit und Arbeitsentwicklung (MITRADEL) erinnerte daran, dass am 28. November freier Tag oder einer obligatorischen Ruhezeit zum Gedenken an die Nationalfeiertage haben alle Arbeitnehmer des privaten Sektors, die arbeiten müssen, Anspruch auf einen Zuschlag von 150 % auf ihr Tagesgehalt, wie in Artikel 49 des Arbeitsgesetzbuchs festgelegt.
Zusätzlich zum Zuschlag haben Arbeitnehmer, die an diesem Tag arbeiten, Anspruch auf einen Tag der Ausgleichsruhe innerhalb derselben Arbeitswoche als Anerkennung der geleisteten Arbeit an einem Tag, der als Feiertag oder Staatstrauer gilt.
Zuschläge gelten am übertragenen Ruhetag
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In diesem Jahr wurden der 3. und 10. November, die auf einen Sonntag fallen, auf Montag, den 4. bzw. 11. November, verschoben. An diesen Terminen erhalten Erwerbstätige einen Zuschlag von 50 % auf ihren gewöhnlichen Tageslohn.
Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
MITRADEL fordert Arbeitgeber und Arbeitnehmer dringend auf, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und sicherzustellen, dass die entsprechende Vergütung fair und im Einklang mit dem Gesetz berechnet wird.
Diese Bestimmungen zielen darauf ab, das Gleichgewicht zwischen Arbeitnehmerrechten und geschäftlichen Pflichten während nationaler Feiertage sicherzustellen. Die Informationen wurden Ende Oktober von MITRADEL erläutert, besuchen Sie deren Website unter: MITRADEL berichtet über die Vergütung für Arbeit an Feiertagen.
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