das Wesentliche
Die Staatsanwaltschaft beantragte an diesem Montag, dem 25. November 2024, 20 und 17 Jahre strafrechtliche Freiheitsstrafe gegen Dominique Pélicot und seinen „Schüler“, Jean-Pierre M.. Gegen sechs der anderen wurden Haftstrafen von bis zu 10 Jahren beantragt 49 Mitangeklagte.
Nach fast dreimonatigen Anhörungen hat die Staatsanwaltschaft an diesem Montag, dem 25. November 2024, im Rahmen des Mazan-Vergewaltigungsprozesses mit der Anklageerhebung begonnen. Gegen Dominique Pélicot wurde die Höchststrafe, nämlich 20 Jahre strafrechtliche Freiheitsstrafe, wegen seiner „verabscheuungswürdigen Taten“ gefordert. Ein Jahrzehnt lang versetzte der Angeklagte seine Frau durch die Verabreichung chemischer Substanzen in einen Zustand der Bewusstlosigkeit, um sie zu vergewaltigen und der Misshandlung Dutzender Fremder auszusetzen. Zwischen 2011 und 2022 wurden 92 Vergewaltigungen gegen das Opfer verübt. Über die Website coco.gg wurde ein Termin zwischen dem Ehemann und seinen Komplizen vereinbart.
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Gegen seinen Schüler Jean-Pierre M., den einzigen Angeklagten, der nicht wegen schwerer Vergewaltigung an Gisèle Pelicot, sondern gegen seine eigene Frau angeklagt wurde, wurden 17 Jahre strafrechtliche Freiheitsstrafe verhängt. Gemäß dem Protokoll seines Herrn hat Jean-Pierre M. seine Frau in Begleitung von Dominique Pelicot zwischen 2016 und 2020 zehnmal chemisch behandelt und vergewaltigt. Schließlich wurden gegen sechs der 49 anderen Männer schwere Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt -Angeklagte heute Nachmittag.
Bis zu 17 Jahre Gefängnis wegen schwerer Vergewaltigung
Gegen den 69-jährigen Joseph C., der als Einziger wegen fehlender Erektion am Tag der versuchten Vergewaltigung nicht wegen Vergewaltigung oder versuchter schwerer Vergewaltigung strafrechtlich verfolgt wurde, wurden vier Jahre Gefängnis wegen „sexueller Nötigung bei einem Treffen in“ verhängt in der Nacht vom 9. auf den 10. Juni 2020“. Gegen die fünf weiteren Mitangeklagten, die die Staatsanwaltschaft am Montagnachmittag in ihrer Anklageschrift anführte, wurden zehn Jahre Haft beantragt. Einerseits wegen schwerer Vergewaltigung, betreffend Patrick A., 60 Jahre alt, der zunächst wegen einer homosexuellen Beziehung mit dem Ehemann nach Mazan (Vaucluse) kam, sowie Didier S., 68 Jahre alt, alias „Sam“ und Jacques C., 73 Jahre alt. Andererseits wegen versuchter schwerer Vergewaltigung, im Fall von Hugues M., 39 Jahre alt, „ein Mann mit unbegrenzter Sexualität“, und Saifeddine G., 36 Jahre alt.
„Zwanzig Jahre für alle“, fordern die feministischen Kollektive
Die meisten Angeklagten werden wegen „schwerer Vergewaltigung“ angeklagt und müssen mit 20 Jahren Haft rechnen. Allerdings ist die Individualisierung der Strafen insbesondere zur Unterscheidung von Wiederholungstätern zwingend erforderlich, da zehn der Angeklagten mehrfach nach Mazan gegangen sind. Der Staatsanwalt wird auch im Lichte der von den Verteidigern vorgebrachten Argumente entscheiden müssen, einschließlich der Tatsache, dass einige der Angeklagten vom Hauptangeklagten „manipuliert“ wurden, während andere glaubten, an einer einvernehmlichen, freizügigen Begegnung teilgenommen zu haben die Frau täuschte vor, zu schlafen. Am Freitagabend hing auf den Wällen vor dem Gericht ein von feministischen Kollektiven aufgehängtes Banner, auf dem zu lesen war: „Zwanzig Jahre für alle“.
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Die Anklage soll spätestens an diesem Donnerstag enden. Das Wort wird dann bis zum 13. Dezember den Verteidigern erteilt. Das Urteil in diesem symbolträchtigen Prozess gegen sexuelle Gewalt wird spätestens am 20. Dezember erwartet.