„Ich war an diesem Morgen gestresst“. So begründet ein 25-jähriger Geschäftsführer seine Weigerung, nach einem Zusammenstoß und einem Schlag ins Gesicht eines anderen Autofahrers ein gütliches Gutachten zu unterzeichnen. Eine schlechte Geste, die dafür sorgte, dass er am Donnerstag in der Häftlingsloge an das Strafgericht in Nizza zurückgeschickt wurde.
An diesem Morgen, kurz vor 8 Uhr, brachte das Opfer, ein freiberuflich tätiger Physiotherapeut, seinen Sohn zur Schule. Er reist in einem Ersatzfahrzeug, einem Citroën C3, das ihm sein Mechaniker zur Verfügung gestellt hat. Als er den Boulevard de Cimiez nimmt, überholt er einen Pritschenwagen und stellt sich davor. Sein Fahrer, Chef einer Baufirma, schätzt das Manöver nicht. Ohne Rücksicht auf die Gefahr überholt er auf der Gegenfahrbahn, reiht sich in die Fahrzeugschlange ein und zieht plötzlich zurück. Während des Manövers fängt der Transporter den C3 ein. Der Physiotherapeut bittet ihn, ein gütliches Gutachten zu unterzeichnen. Doch der Geschäftsführer kehrt um und flieht. Etwas weiter kommt der Physiotherapeut zurück, blockiert den Transporter mit dem C3 und steigt aus. Der Geschäftsführer wiederum kommt herunter und schlägt ihm heftig ins Auge.
„Ich hatte Angst, er würde mich mit der Kelle schlagen“
„Er hat mich blockiert. Ich kenne diesen Herrn nicht. Er nahm einen Eimer mit einer Kelle darin von der Ladefläche meines Lastwagens. Er hielt den Eimer fest. Ich hatte Angst, er würde die Kelle packen und mich damit schlagen. Ich geriet in Panik ging hinaus und schlug zu.fasst der Angeklagte zusammen.
„Es ist kaum glaubwürdig, stellt Präsident Alain Chemama fest. Du bist jung und relativ stark. Er war derjenige, der Angst hatte.“
„Dieser Schlag hat Konsequenzen. Mein Klient, ein Kinderphysiotherapeut, hatte drei Tage lang eine vorübergehende Arbeitsunterbrechung.“ erinnert mich an Laurent Nicolas für die Zivilpartei.
„Ich schäme mich zutiefst, ich bereue es zutiefst“der Geschäftsführer ist verwirrt.
Er wurde für schuldig befunden, zu zwei Geldstrafen in Höhe von 800 und 500 Euro verurteilt und aus dem Gericht entlassen. Sein Anwalt plädierte auf Notwehr.