Par
Jade Lacroix
Veröffentlicht am
27. November 2024 um 5:02 Uhr
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Ab dem 22. Dezember 2024 werden die ärztlichen Konsultationen durch Haus- und Fachärzte verstärkt, Erhöhung zwischen fünfzig Cent und mehreren Euro.
Dies geht aus einer im Juni letzten Jahres zwischen Krankenversicherung und Privatärzten unterzeichneten Vereinbarung hervor. Als Gegenleistung für mehr Abzüge von den Rezepten für Medikamente, Untersuchungen und Krankheitsurlaub erhielten die Angehörigen der Gesundheitsberufe eine Erhöhung der Beratungspreise.
Zuzüglich 3,50 Euro für Hausärzte
An diesem Anstieg sind auch die Hausärzte beteiligt. Eine Beratung wird im Dezember von 26,50 Euro auf 30 Euro steigen. Und für die Jüngsten ist es noch mehr. „Für Kinder unter 6 Jahren erhöht sich die Beratung auf 35 Euro, gegenüber bisher 31,50 Euro“, präzisiert service-public.fr.
Die medizinische Versorgung von Kindern wird nicht nur beim Hausarzt zunehmen. Für ein Kind unter 2 Jahren erhöht sich die Beratung beim Kinderarzt im Dezember von 38,50 Euro auf 39 Euro. Im Jahr 2025 werden es sogar 40 Euro sein.
Und für ein Kind im Alter von 2 bis unter 6 Jahren erhöht sich der Preis für die Konsultation beim Kinderarzt von derzeit 33,50 Euro auf 35 Euro im Dezember.
Der Besuch beim Psychiater oder sogar beim Neurologen kostet ab Dezember 55 Euro (gegenwärtig 51,70 Euro).
Die auf 33,50 Euro festgelegte koordinierte Sprechstunde beim Frauenarzt erhöht sich im Dezember 2024 auf 37 Euro und im Juli 2025 auf 40 Euro.
Dies sind nicht die einzigen Spezialitäten, bei denen der Preis steigt. Um die Preise für Beratungen im Detail zu erfahren, können Sie hier klicken.
Kein nennenswerter Anstieg für die Patienten
Wie wir letzten Juni erklärt haben, sollte der vom Patienten gezahlte Preis nicht wesentlich steigen.
Derzeit beim Hausarzt, wenn er Ihr behandelnder Arzt ist, Krankenkasse erstattet Ihnen 70 % des Beratungspreises(also 16,55 Euro nach Abzug des Pauschalbeitrags von 2 Euro).
Wenn Sie einen Arzt konsultieren, der nicht Ihr behandelnder Arzt ist, Krankenkasse erstattet 30 %bzw. 5,95 Euro (nach Abzug des Pauschalbeitrags von 2 Euro).
Eine Zusatzkrankenversicherung ergänzt die Erstattung durch Deckung 30 %.
Die Krankenversicherung übernimmt außerdem 70 % der Beratungskosten für Gynäkologen, Augenärzte (für die Verschreibung und Erneuerung von Brillen, Glaukom-Screening und Nachsorgeuntersuchungen), Psychiater oder Neuropsychiater (wenn Sie zwischen 16 und 25 Jahre alt sind) oder Stomatologen.
Diese Fördersätze sollten sich nicht ändern. So wird beim Hausarzt, wenn er Ihr behandelnder Arzt ist, und beim Facharzt die Beratung immer zu 70 % bzw. 19 Euro nach den neuen Preisen und nach Abzug des Festbeitrags von 2 Euro erstattet.
Aber dieser Anstieg könnte zu einem Preisanstieg bei Nahrungsergänzungsmitteln führen. Denn die Mehrkosten dieser Tarifänderung werden für die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit auf 300 Millionen Euro geschätzt.
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