Das 1998 eingeführte Weihnachtsgeld kommt jedes Jahr mehr als 2,3 Millionen Haushalten zugute. Der ursprünglich für den 13. Dezember 2024 vorgesehene Zahlungstermin wurde schließlich verschoben.
Letztlich müssen wir noch ein paar Tage warten. Der Weihnachtsbonus mit bürgerlichem Namen „Außergewöhnlicher Abschlussbonus“wird wie am Ende jedes Jahres seit 1998 an bestimmte Empfänger von Mindestsozialleistungen von der CAF, der Mutualité sociale agricole (MSA) und France Travail gezahlt. Die für den 13. Dezember 2024 vorgesehene Zahlung wurde schließlich auf den 17. Dezember 2024 verschoben.
Der Betrag bleibt derselbe wie in den Vorjahren. „Der außergewöhnliche Jahresendbonus, der sogenannte Weihnachtsbonus, wird sein 152,45 Euro für Alleinstehende, plus 50 %, wenn der Haushalt aus zwei Personen besteht, egal ob Ehegatte oder Kind, und weitere 30 % für jedes weitere Kind.erklärte das Ministerium für Arbeit und Beschäftigung, wobei sein Amtskollege wie angegeben für den Haushalt und die öffentlichen Finanzen zuständig ist Hauptstadt.
Wie hoch sind die gezahlten Beträge?
Um vom Weihnachtsgeld profitieren zu können, müssen Sie eine der folgenden Leistungen beziehen: das Besondere Solidaritätsgeld (ASS); das Ruhestandsäquivalent (AER); der monatliche pauschale Wiedereinstiegsbonus; Aktives Solidaritätseinkommen (RSA), sofern Ihr Haushaltsvermögen den Betrag des Basis-RSA entsprechend der Zusammensetzung Ihrer Familie nicht übersteigt. Es ist daher erforderlich, im November oder Dezember 2024 mindestens eines dieser Sozialminima erreicht zu haben.
- 152,45 € für eine alleinstehende Person ohne Kinder
- 228,67 € für ein Paar ohne Kinder oder eine einzelne Person mit einem Kind
- 274,41 € für ein Paar mit einem Kind oder eine Einzelperson mit 2 Kindern
- 320,14 € für ein Paar mit 2 Kindern
- 335,39 € für eine Einzelperson mit 3 Kindern
- 381,12 € für ein Paar mit 3 Kindern
- 396,37 € für eine Einzelperson mit 4 Kindern
- 442,10 € für ein Paar mit 4 Kindern
- 457,35 € für eine Einzelperson mit 5 Kindern
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