Der Transporter im Anhänger eines Lastkraftwagens scheint unsicher im Gleichgewicht zu sein: Können wir sperrige Gegenstände aus dem Kofferraum ragen lassen?

Der Transporter im Anhänger eines Lastkraftwagens scheint unsicher im Gleichgewicht zu sein: Können wir sperrige Gegenstände aus dem Kofferraum ragen lassen?
Der Transporter im Anhänger eines Lastkraftwagens scheint unsicher im Gleichgewicht zu sein: Können wir sperrige Gegenstände aus dem Kofferraum ragen lassen?
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Welche Regeln gelten für den Transport großer Gegenstände? Kann jemand, der zum Beispiel fünf Meter lange Rohre kauft, diese aus dem Heck seines Autos herausragen lassen? Kann jemand anderes sein Surfbrett auf dem Dach positionieren, nach vorne kippen, über der Motorhaube? Und nebenbei: Können die Fenster geöffnet werden, um Stürze zu transportieren, die länger als die Fahrzeugbreite sind? Und gibt es irgendwelche Höhenanforderungen?

„Keine Höhenbegrenzung, jedoch unter der Voraussetzung, dass sich die Last nicht bewegt“

All diese Fragen haben wir Fabrice Pons von der Fahrschule Crouin in Cognac gestellt. Längs, an der Vorderseite des Fahrzeugs, erklärt er zunächst, darf die Ladung nicht über der Straße baumeln: „Maximal ist sie auf Höhe der Motorhaube“, erklärt Fabrice Pons. Hinten kann die Ladung jedoch bis zu 3 Meter über das Ende des Autos (oder LKWs) hinausragen. „Ab einer Überholentfernung von mindestens 1,5 Metern muss der Fahrer jedoch am Ende eine reflektierende Vorrichtung anbringen. Wir sprechen von etwas Leuchtendem, das schon von weitem sichtbar ist. Ein einfaches Tuch reicht nicht aus.“

135 Euro Strafe für Täter

Fabrice Pons fährt fort: „Dieses System muss bei schlechter Sicht, zum Beispiel bei Dunkelheit oder Nebel, sogar um ein rotes Licht ergänzt werden.“ In der Breite legt die Straßenverkehrsordnung fest: „Die Beladung eines Fahrzeugs, gemessen mit allen in einem beliebigen Querschnitt enthaltenen Vorsprüngen, darf an keiner Stelle 2,55 Meter überschreiten“ (Artikel R312-20)

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Hinsichtlich der Höhe gebe es „keine Begrenzung“, versichert Fabrice Pons. „Die einzige Regel ist, die Ladung so anzuschnallen, dass sie sich überhaupt nicht bewegt.“ Eine offensichtliche Tatsache am Rande: Der Fahrer, der Fracht auf dem Dach stapelt, muss darauf achten, die Verbote zu bestimmten Zugangspunkten (Tunnel, Tiefgaragen und die Einfahrt zu den meisten Recyclinghöfen) zu beachten.

Der Fahrschulleiter weist auf eine weitere Regel hin: Beim Beladen muss darauf geachtet werden, dass Nummernschild und Ampel sichtbar sind. Verdeckt ein Gegenstand die Fahrzeugnummer, muss darüber ein zweites Schild angebracht werden.

Was riskieren Täter? Ein Bußgeld der vierten Kategorie, also 135 Euro.

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