Gilbert Montagné, Ikone der französischen Popmusik, hat gerade einen gravierenden juristischen Rückschlag erlitten. Die Gerechtigkeit hat entschieden: Sein Hit On va s’aimer ist ein Plagiat, und das Urheberrecht fällt nun an seine wahren Urheber zurück.
Helles Exemplar. In dieser Zeit der geschmückten Bäume und Lichterketten erhellt Mariah Careys zeitloser Hit „All I Want for Christmas is You“ die Radiowellen. Aber auch dieses Jahr konnte sich die Sängerin wieder sehen lassen sein Weihnachtsschatz wurde mit dem Vorwurf des Plagiats belastet. Andy Stone, ein Country-Künstler, behauptet, dass die Diva und ihr Co-Autor Walter Afanasieff einfach das gleichnamige Lied ihrer Gruppe Vince Vance & the Valiants kopiert hätten, das 1989 veröffentlicht wurde, fünf Jahre vor dem Welthit der selbsternannten Mrs. Claus.
Andy Stone macht keine Kompromisse: Er verlangt 20 Millionen Dollar, eine Summe, die im Vergleich zu den 70 Millionen, die der Song Mariah Carey bereits eingebracht hat, kaum unverhältnismäßig erscheint. Vorerst ist noch nichts entschieden und der Sänger wurde noch nicht verurteilt. Ein Ergebnis, zu dem sich Gilbert Montagné, ebenfalls des Plagiats beschuldigt, nicht gratulieren kann!
Gilbert Montagné wurde das Urheberrecht an dem Titel „Wir werden uns lieben“ entzogen, die Entscheidung ist gefallen
An diesem Donnerstag, dem 12. Dezember 2024, enthüllte L’Informé, dass die Axt auf Gilbert Montagné und Didier Barbelivien gefallen sei. Das Pariser Berufungsgericht bestätigte ihren Treffer Wir werden uns liebender Frankreich seit den 1980er Jahren zum Tanzen bringt, war in Wirklichkeit ein vulgäres Plagiat. Der Titel greift der Gerechtigkeit zufolge die Melodie von aufEin Mädchen aus Frankreichein Lied nicht von Gilbert Montagné, sondern von Michel Cywie und Jean-Max Rivière, gesungen vom Italiener Gianni Nazzaro.
Das Urteil ist endgültig : die Rechte, die durch generiert werden Wir werden uns liebeneine Goldene Schallplatte mit mehr als 700.000 verkauften Exemplaren, geht nun an die beiden Originalautoren. Ihre Anwälte gratulieren sich selbst: „Es ist eine faire Entscheidung. Sie erhalten ihre Rechte wieder, so wie sie sie von Anfang an hätten erhalten sollenfür die Verwertung des Werkes in Frankreich und auf der ganzen Welt“. Und wenn eine Berufung beim Kassationsgericht weiterhin möglich ist, wie angegeben Die Informiertenweder Gilbert Montagné noch Didier Barbelivien haben bisher reagiert…