Für den Fall einer Notbremsung auf den Straßen Spaniens muss jeder Fahrer diese Leuchtvorrichtung, die „V-16“, auf dem Dach seines Fahrzeugs anbringen.
Illustration / La Provence / Cyril Sollier
Auf den Straßen Spaniens müssen sich französische Autofahrer auf eine neue Regelung einstellen. Laut einem von der spanischen Generaldirektion für Verkehr (DGT) veröffentlichten Dokument gibt es ein neues „Gefahrenmeldegerät” wird zur Pflicht. Angerufen V-16Dieses Gerät ist ein „orange blinkendes Lichtgerät„, zur Befestigung auf dem Dach Ihres Fahrzeugs, um es anderen Fahrern beim Anhalten auf der Straße im Notfall zu signalisieren.
Dieses kleine Gerät, das einer Rundumkennleuchte ähnelt, ersetzt somit das WarndreieckWird insbesondere auf den Straßen Frankreichs verwendet, um 30 Meter flussaufwärts das Anhalten Ihres Fahrzeugs zu signalisieren. In Spanien betrug die Signalentfernung bis dahin sogar 50 Meter.
Reduzieren Sie das Unfallrisiko bei einer Notbremsung
Gerade um dieses Warndreieck zu vermeiden, will Spanien sein V-16 einführen. ab 1. Januar 2026. „Derzeit ist es bei einem Unfall oder einer Panne auf einer Autobahn oder Schnellstraße erforderlich, die Fahrbahn zu Fuß zu betreten, um das Warndreieck zu positionierenerinnert sich die DGT. Das Gehen von 100 Metern auf der Straße birgt unnötige Risiken.„
Mit ihrem neuen System hofft die DGT „tragen dazu bei, die Zahl der Unfälle zu reduzieren„, da das Signal installiert werden kann“ohne das Fahrzeug zu verlassen„. Das um 360 Grad ausgestrahlte Lichtsignal „ermöglicht, dass das Fahrzeug aus einer Entfernung von einem Kilometer sichtbar ist“, im Vergleich zu 100 Metern mit Warndreieck.
-Das Gerät, das bei Nichtgebrauch im Handschuhfach verstaut werden sollte, ist außerdem an ein System namens DGT 3.0 angeschlossen.
Bei Vergessen ist ein Bußgeld vorgesehen
Nur auf der Iberischen Halbinsel wird der V-16 in der Lage sein, die Position des Fahrzeugs, an dem er befestigt ist, zu übermitteln, also „um andere Verkehrsteilnehmer über die Anwesenheit informieren zu können”des stillgelegten Fahrzeugs. Wechselverkehrszeichen auf Autobahnen können dann andere Autofahrer darauf hinweisen, dass in der Nähe ein Fahrzeug liegengeblieben ist.
Laut DGT-Website darf diese Notbeleuchtung nicht bei einem unerwarteten Stopp verwendet werden kann verbalisiert werden. Zuwiderhandlungen drohen mit einem Bußgeld von 80 Euro.
In Frankreich bereits erhältlich, insbesondere in großen Baumärkten. V-16-Signale kosten zwischen 35 und 50 Euroje nach Modell. Einige werden mit Batterien betrieben, andere mit einer Batterie.