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Ryanair im Visier europäischer Behörden

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Par Estelle Nguyen


Veröffentlicht am 10.08.2024 um 15:03 Uhr

Die irische Datenschutzkommission hat eine Untersuchung eingeleitet, um zu untersuchen, ob der Einsatz der Gesichtserkennung durch Ryanair bei bestimmten Buchungen über Websites Dritter mit den Datenschutzgesetzen vereinbar ist.






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(Boursier.com) – Die irische Datenschutzkommission (DPC) gab bekannt, dass sie eine europaweite Untersuchung der Praktiken von Ryanair eingeleitet hat. Der Zweck dieser Untersuchung besteht darin, festzustellen, ob der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie durch die irische Billigfluggesellschaft zur Überprüfung der Identität bestimmter Kunden gegen Datenschutzgesetze der Europäischen Union verstößt.

Diese Untersuchung „zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Ryanair“ sei Teil von „Verifizierungsprozessen für Kunden, die Ryanair-Flüge über Websites Dritter oder Online-Reisebüros buchen“, die nicht mit Ryanair verbunden sind und nicht direkt auf der Ryanair-Website oder -Anwendung erfolgen, heißt es in a In einer am vergangenen Freitag veröffentlichten Pressemitteilung der irischen Datenschutzbehörde gingen „eine Reihe von Beschwerden“ über die Praktiken des Unternehmens ein.

„Zu den von Ryanair verwendeten Verifizierungsmethoden gehörte der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie unter Verwendung der biometrischen Daten der Kunden. Bei dieser Untersuchung wird untersucht, ob Ryanairs Einsatz seiner Verifizierungsmethoden mit der DSGVO vereinbar ist.“ [Règlement général sur la protection des données]”, sagte Graham Doyle, stellvertretender Kommissar des DPC.

Umfrage von Ryanair begrüßt

Das irische Unternehmen, Europas Spitzenreiter bei der Anzahl der Passagiere, begrüßte diese Umfrage. Sie sagt, dieser Prozess soll Kunden vor Online-Reisebüros schützen, die nicht mit dem Unternehmen verbunden sind und möglicherweise falsche Kontakt- oder Zahlungsinformationen angeben.

Ryanair begründet diese zusätzliche Überprüfung auf seiner Website mit der Notwendigkeit, Sicherheitsanforderungen einzuhalten. Passagiere können die Überprüfung per Gesichtserkennung vermeiden, indem sie mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen oder im Voraus ein Formular zusammen mit einem Foto ihres Reisepasses oder Personalausweises einreichen. Dieser Vorgang kann je nach Unternehmen bis zu sieben Tage dauern.

Bitte beachten Sie, dass ein solches Verfahren nicht für Reservierungen erforderlich ist, die direkt auf der Ryanair-Website oder in der mobilen Anwendung vorgenommen werden, noch über Online-Reisebüros, die mit dem Unternehmen einen Geschäftsvertrag abgeschlossen haben, der garantiert, dass die Tickets direkt bei ihnen gebucht werden. Seit Jahresbeginn hat Ryanair 14 solcher Verträge unterzeichnet. In einer Erklärung behauptete Ryanair, dass seine Prozesse, ob biometrisch oder nicht, vollständig mit der EU-DSGVO vereinbar seien.


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