das Wesentliche
Sylvie Albouze ruft Zeugen nach einem Unfall auf, der sich im vergangenen März vor der Klinik Toulouse-Lautrec in Albi ereignete. Diese ehemalige Krankenschwester wollte dort eine Schulterröntgenaufnahme machen und stolperte über eine Autoabwehrvorrichtung, die am Eingang der Einrichtung angebracht war.
Sie kämpft seit mehreren Monaten um eine Entschädigung für ihren Schaden. Sylvie Albouze, 60, hatte am 8. März am Eingang der Klinik Toulouse-Lautrec in Albi einen Unfall, aus dem sie mit gebrochenen Handgelenken kam.
Diese ehemalige Krankenschwester, die sich derzeit in einer Umschulung befindet und in einem Dorf im Pays Cordais lebt, ging dorthin, um ihre Schulter röntgen zu lassen. Eine einfache Untersuchung nach einer Verletzung, die ihn bereits zu einer Operation in Toulouse und zum Verlust seines früheren Arbeitsplatzes geführt hatte.
Am Unfalltag hatte sie gerade auf dem Parkplatz der Albigenserklinik geparkt und nahm die Mittelgasse, die zum Eingang der Anstalt führt. Ein Fußgängerweg, auf dem kleine Betonblöcke angebracht sind, um den Zugang von Autos zu verhindern. Auch ihr Partner, erzählt sie, habe wenig später einen Termin für eine Knie-Röntgenaufnahme gehabt. Während sie ging, glaubte sie, ihr kommendes Auto zu erkennen. Sie blieb stehen und drehte ihren Kopf in seine Richtung. „Eigentlich war er es nicht, ich fing wieder an zu laufen.“ Aber sie sah nicht das Anti-Auto-Gerät, das sich direkt vor ihr befand. „Das Hindernis lag zu meinen Füßen, ich verlor ein wenig das Bewusstsein und hörte, wie mir Leute hinter mir zu Hilfe kamen.“
Beim Aufstehen verspürt sie starke Schmerzen in den Extremitäten ihrer oberen Gliedmaßen. Eine erste Röntgenaufnahme vor Ort am linken Handgelenk, das am schmerzhaftesten war, ergab einen Doppelbruch und eine Verstauchung. Drei Tage später wird sie in der Klinik operiert. Für das rechte Handgelenk muss er drei Wochen und ein Rezept seines Arztes warten, bevor er eine Röntgenaufnahme macht, die ebenfalls einen Bruch zeigt.
Einvernehmliches Verfahren
„Ich war dreieinhalb Monate krankgeschrieben und wurde mit zwei Schienen bewegungsunfähig gemacht“, sagt Sylvie. „Als ich arbeitslos war, wandte ich mich an die CPAM, um Tagegelder zu beantragen. Sie sagten mir, ich solle einen durch Dritte verursachten Unfall melden.“
Um eine Entschädigung für ihren Einkommensverlust zu erhalten, der weder von ihrer Versicherung noch von ihrer Investmentkasse gedeckt wird, musste sie sich an die Klinik wenden, die ihrer Meinung nach für den Unfall verantwortlich ist. Sie prangert die Anti-Auto-Vorrichtung an, „zwei kleine Steine und drei Betonblöcke, etwas willkürlich in der Mitte der Gasse platziert“, die von der Einrichtung einige Wochen nach ihrem Fall modifiziert worden sei.
Nachdem Sylvie einen Brief an die Klinikleitung geschickt hatte, auf den sie „keine Antwort“ hatte, kontaktierte sie einen Anwalt, Me Bellen-Rotger, der ein gütliches Verfahren einleitete. Vergeblich: Die Krankenkasse der Einrichtung weigert sich, die Folgen seines Sturzes zu übernehmen, mit der Begründung, dass die Klinik nicht dafür verantwortlich sei. Denn die ehemalige Krankenschwester liefert keinen Beweis dafür, dass sie auf das Gerät gefallen ist oder dass es verändert wurde. „Sie denken, es sei nur meine Schuld, dass ich ungeschickt war“, erklärt sie.
Sylvie startet daher einen Zeugenaufruf, um Personen zu finden, die beim Unfall anwesend waren oder den Austausch der Anti-Auto-Vorrichtung bemerkt haben könnten.
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