– Am Donnerstag wird der Präsident einen Brief an das Ministerium für Arbeit, Familie und Sozialpolitik bezüglich der Einbeziehung einer Gruppe von Menschen mit Behinderungen, die nicht unter dieses Gesetz fallen, in künftige Rechtsakte richten – Małgorzata Paprocka, Leiterin des Kanzleramts von der Präsident, informiert Interia.
Durch die Gesetzesänderung wird eine höhere Sozialrente für Menschen mit Behinderungen vorgesehen. die über zwei Bescheinigungen verfügen: völlige Arbeitsunfähigkeit und selbstständige Lebensführung. Das sind etwa 132 Tausend. Menschen aus allen 300.000 eine Sozialrente beziehen.
Sozialrente. Zweifel an den Regeln für die Gewährung des neuen Zuschusses
Bereits in der Phase der Arbeit an der Senatsänderung Das Landtagsamt wies darauf hin, dass die neuen Regelungen verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen. „Mit dem Gesetz wird eine Zusatzbeihilfe für Sozialrentenberechtigte eingeführt, die völlig unfähig sind, zu arbeiten und ein selbständiges Leben zu führen. Es ist jedoch zu beachten, dass eine ähnliche Unterstützung nicht für Personen gewährt wird, die nicht in der Lage sind, ein selbständiges Leben zu führen und Anspruch auf eine Rente haben wegen völliger Arbeitsunfähigkeit“, sagte Iwona Kozera-Rytel vom Senatsbüro. Folglich Nach der Einführung des Zuschlags in Höhe von 2.520 PLN wird es ein großes Missverhältnis in der Höhe der erhaltenen Leistungen zwischen Personen mit zwei Urteilen und solchen mit einem Urteil geben.
Mittlerweile befinden sich beide Gruppen in einer ähnlichen Situation.
Die Vertreterin der Antragsteller, KO-Abgeordnete Iwona Hartwich, betonte damals, dass die Änderung in dieser Form gesellschaftlich erwartet sei und vielen Menschen mit Behinderungen helfen würde.
Als der Änderungsantrag auf dem Schreibtisch des Präsidenten einging, versicherte der stellvertretende Familienminister und Bevollmächtigte der Regierung für Menschen mit Behinderungen, Łukasz Krasoń, dies Künftig soll die Unterstützung auch auf Menschen ausgeweitet werden, die nicht in der Lage sind, selbständig zu leben.
Neue Ergänzung zur Sozialrente. Wann erfolgt die Zahlung von 2.520 PLN?
Ergänzende Ergänzung wird eine zusätzliche Geldleistung für Anspruchsberechtigte einer Sozialrente sein, die völlig arbeits- und selbstständig lebensunfähig sind. Der Betrag beträgt 2.520 PLN.
Die erste Auszahlung der Zulage soll im Mai 2025 erfolgen, zu den Terminen für die Auszahlung der Sozialrenten, mit Ausgleich ab 1. Januar 2025. Die Leistung soll an rund 130.000 Personen ausgezahlt werden. Menschen.
Das Gesetz sieht eine jährliche Indexierung des Zuschusses ab dem 1. März vor. Die Erhöhung des Zulagenbetrags aufgrund der Indexierung erfolgt von Amts wegen, ohne dass es einer Entscheidung bedarf.
Momentan Die Sozialrente und die Rente bei völliger Arbeitsunfähigkeit betragen 1.780,96 PLN.
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