Der SVP-Nationalrat Andreas Glarner hat vor einigen Monaten einen islamkritischen Tweet abgesetzt. Jetzt droht ihm der Verlust der Immunität.
Weh. Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland will gegen den SVP-Nationalrat Andreas Glarner Ermittlungen aufnehmen. Grund dafür ist ein islamkritischer Beitrag auf X, den Glarner nach den Messerattacken in Mannheim und Solingen veröffentlicht hat.
Eine Person hatte Glarner wegen dieser Aussagen anonym angezeigt. Die Staatsanwaltschaft kann aber kein Strafverfahren gegen Andreas Glarner eröffnen, solange er politische Immunität geniesst.
Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat deshalb am 5. November ein Gesuch um die Aufhebung von Glarners Immunität eingereicht. Dies geht aus einem auf der Website des Parlaments publizierten Geschäft hervor. Der Fall liegt jetzt bei der Immunitätskommission des Nationalrats. Sie muss entscheiden, ob Glarner strafrechtlich verfolgt werden kann oder nicht.
Die Kommission wird am 18. November über den Fall beraten, wie Pierre-André Page, der Präsident der Kommission, gegenüber dem «Blick» sagte. Noch am selben Tag werde die Kommission über ihren Entscheid informieren.
Für Glarner gilt wie für alle Ratsmitglieder politische Immunität. Sie soll verhindern, dass Mitglieder staatlicher Institutionen in der Ausübung ihrer Mandate durch Strafverfolgungen behindert werden können.
Nicht die erste Kontroverse
Es ist nicht das erste Mal, dass Andreas Glarners Aktivitäten in den sozialen Netzwerken ein juristisches Nachspiel haben. Im Oktober 2023 hatte die Grünen-Politikerin Sibel Arslan gegen Glarner eine Klage wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte eingereicht. Grund dafür war ein von Glarner geteiltes Video, das mithilfe von künstlicher Intelligenz produziert worden war.
Es zeigte eine täuschend echte Sibel Arslan, die politische Aussagen machte, die nicht ihren eigentlichen Überzeugungen entsprachen. Das Zivilgericht hiess Arslans Klage gut, und Glarner musste fast 4000 Franken bezahlen. Glarners Immunität griff in diesem Fall nicht, da Ratsmitglieder ausserhalb der Räte und ihrer Organe nicht vor zivilgerichtlicher Verfolgung geschützt sind.
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