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Arzt des Spitals Muri freigesprochen

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War es fahrlässig, dass ein Arzt seinen Patienten nach einer Leberbiopsie nach Hause entlassen hat? Nein, kam das Bezirksgericht Muri zum Schluss und sprach den Arzt frei, wie die «Aargauer Zeitung» meldete.

Fehler sofort bemerkt

Der Arzt untersucht 2019 am Spital Muri die Leber eines damals 69-jährigen Patienten. Er verletzte dabei aus Versehen die Gallenblase des Patienten.

Der Arzt bemerkte seinen Fehler sofort und setzte die Biopsienadel an einem anderen Ort an. Nach dreistündiger Überwachung wurde der Patient nach Hause entlassen, obwohl er noch starke Schmerzen hatte. Für den Fall einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes gab der Arzt dem Patienten seine persönliche Handynummer mit.

Die Vorwürfe der Staatsanwältin

Am nächsten Morgen verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Patienten und er wurde in den Notfall gebracht. In der Nacht starb der Mann im Spital.

Die Staatsanwaltschaft war dem Arzt mehrere Fehler vor: Der Patient hätte gar nicht entlassen werden dürfen. Später hätte er den Mann mit einer Ambulanz ins Spital zurückbringen lassen müssen. Und im Spital hätte er einen Bauchchirurgen beiziehen oder eine Notfalloperation anordnen müssen.

Meistens ohne Folgen

Der Arzt erklärte vor Gericht, dass manchmal vorkomme, dass bei einer Leberpunktion die Galle angestochen werde.

Normalerweise fliesst dann nur wenig Gallenflüssigkeit aus, und das Loch verschliesst sich. Das ist schmerzhaft, aber nicht lebensgefährlich. Doch in diesem Fall hatte der Arzt die Galle durchstochen, worauf die Gallenflüssigkeit ausgelaufen war, zu einer Blutvergiftung und anschliessend zu einem Multiorganversagen geführt hatte.

Blutvergiftung schnell fortgeschritten

Der Arzt sagte, dass es normalerweise mehrere Tage daure, bis sich eine Blutvergiftung ausbreite und lebensbedrohlich werde.

Die Schmerzen des Patienten seien nicht aussergewöhnlich gewesen. Auch die Ärzte auf der Notaufnahme erkannten die Ursache der Schmerzen nicht. Sie ordneten eine Magenspiegelung an, weil sie Blutungen im Magen befürchteten.

«Absolute Ausnahme»

Zwei Gutachten zeigten, dass der Verlauf eine absolute Ausnahme und nicht vorhersehbar war. Die Staatsanwältin argumentierte, dass der Arzt trotzdem damit hätte rechnen müssen. Sie forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, zudem eine Busse von 10’000 Franken.

Das Gericht sprach den Arzt aber einstimmig frei. Die Begründung: Laut dem Gutachten war es knapp vertretbar, den Patienten nach Hause zu schicken. Für die weitere Behandlung sei nicht mehr der Beschuldigte verantwortlich gewesen. Es konnte auch nicht zweifelsfrei bewiesen werden, dass der Tod des Patienten durch den Beizug eines Bauchchirurgen hätte vermieden werden können.

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