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Für Gérald Darmanin „wäre es zutiefst schockierend, wenn Marine Le Pen als nicht wahlberechtigt gelten würde“

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Der ehemalige Innenminister reagierte auf die Entscheidung der Pariser Staatsanwaltschaft, die ein Verbot der Wählbarkeit gegen den Vorsitzenden der Abgeordneten der Nationalversammlung beantragte.

An diesem Mittwoch, dem 13. November, beantragte die Pariser Staatsanwaltschaft eine Sperre gegen Marine Le Pen, der vorgeworfen wird, Gelder des Europäischen Parlaments zugunsten ihrer Partei veruntreut zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte außerdem fünf Jahre Gefängnis, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, gegen den dreimaligen Kandidaten für die Präsidentschaftswahl. Der Abgeordnete der National Rally prangerte „die Gewalt der Beschlagnahmungen“ des Staatsanwalts an und verließ das Gericht.

Für Gérald Darmanin, Nordabgeordneter und ehemaliger Innenminister, „wäre es zutiefst schockierend, wenn Marine Le Pen als nicht wählbar angesehen würde und daher nicht vor der Abstimmung der Franzosen kandidieren könnte“.

„Lasst uns keine Angst vor der Demokratie haben“

„Der Kampf gegen Madame Le Pen findet an der Wahlurne statt, nicht anderswo. Wenn das Gericht entscheidet, dass sie verurteilt werden muss, kann sie ohne die Meinung des Volkes nicht durch Wahlen verurteilt werden“, schrieb Gérald Darmanin auf X.

„Lasst uns keine Angst vor der Demokratie haben und vermeiden, die Kluft zwischen den ‚Eliten‘ und der großen Mehrheit unserer Mitbürger noch weiter zu vergrößern“, schloss der ehemalige Mieter des Place Beauvau.

Ein Standpunkt, der vom Hauptinteressenten geteilt wird. Vor der Presse schätzte Marine Le Pen, dass „der Wunsch der Anklage darin besteht, den Franzosen die Möglichkeit zu nehmen, für diejenigen zu stimmen, die sie wollen“ und „die Partei zu ruinieren“.

Der Prozess wird nächsten Montag fortgesetzt, die Verteidigungsargumente sind für zwei Wochen angesetzt.

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