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Gewerkschaften und Arbeitgeber einigen sich auf eine Vereinbarung, die die von Attal vorgesehenen Vergütungsregeln ersetzt

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LUDOVIC MARIN / AFP Die Sozialpartner haben am Donnerstag, 14. November, neue Maßnahmen zur Arbeitslosenversicherung beschlossen.

LUDOVIC MARIN / AFP

Die Sozialpartner haben am Donnerstag, 14. November, neue Maßnahmen zur Arbeitslosenversicherung beschlossen.

ARBEITSLOSIGKEIT – Die vom ehemaligen Premierminister Gabriel Attal gewünschte Reform der Arbeitslosenversicherung war verlassen mit den erwarteten Parlamentswahlen. Den Sozialpartnern ist es am Donnerstag, dem 14. November gelungen, sich auf neue Regelungen zu diesem Thema zu einigen, die nun offenbar weit von den Vorschlägen der Vorgängerregierung entfernt sind. Arbeitgeber und mehrere Gewerkschaften haben auch über die Frage der Beschäftigung älterer Menschen entschieden, mit dem zusätzlichen Vorteil einer Vereinbarung über gewerkschaftliche Karrierewege.

„Nach einer kurzen Verhandlung ist es uns gelungen, heute Abend zu einem Ergebnis zu kommen.“begrüßte den Medef-Vertreter Hubert Mongon am Ende der Diskussionen und stellte fest, dass a „Mehrheit der positiven Meinungen“ über Vereinbarungen, „mit Nuancen“. Auf Arbeitgeberseite gibt es jedoch eine Kehrseite: Wenn Eric Chevée (CPME) die Einigung über die Arbeitslosenversicherung für nichtig hält “Kein Problem”er war viel kritischer gegenüber der von ihm beurteilten Seniorenfrage „nicht ausgewogen“.

Insgesamt ließen sich durch die Neuregelung innerhalb von vier Jahren rund 2,3 Milliarden Einsparungen für die Arbeitslosenversicherung erzielen, so eine Berechnung von Unédic. Gewerkschaften und Arbeitgeber wollten unbedingt eine Einigung erzielen, um zu verhindern, dass die Regierung erneut die Kontrolle übernimmt, wie es die Attal-Regierung im Frühjahr nach dem Scheitern der Verhandlungen über Senioren getan hatte, indem sie ein Dekret veröffentlichte, das die Gewerkschaften einstimmig abgelehnt hatten. ” Gewalt “.

• Lockerung der Zugangsbedingungen

Um zu hoffen, 3,6 Milliarden Euro an Ersparnissen zu generieren, während die öffentlichen Finanzen rote Zahlen schreiben, wollte Gabriel Attal von 6 Arbeitsmonaten von 24 Monaten, die für die Eröffnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld erforderlich sind, auf 8 Arbeitsmonate über 20 Monate umstellen.

Doch die Sozialpartner haben am Donnerstag im Gegenteil eine Lockerung der Zugangsbedingungen beschlossen: Um sich erstmals in der Arbeitslosenversicherung anmelden zu können, muss man in den letzten 24 Monaten mindestens 5 Monate – und nicht 6 Monate – gearbeitet haben. Die Maßnahme verursacht für die Arbeitslosenversicherung über einen Zeitraum von vier Jahren Kosten in Höhe von rund 440 Millionen Euro.

Saisonarbeiter können auch nach 5 Monaten Beschäftigung eine Entschädigung erhalten.

· Monatliche Zahlung

Die gezahlte Vergütung ist jeden Monat auf der Grundlage von 30 Tagen gleich, unabhängig von der Länge des Monats. Über ein ganzes Jahr hinweg verlieren Arbeitslose also fünf Tage, in Schaltjahren sogar sechs Tage. Die Maßnahme soll über vier Jahre 1,2 Milliarden einbringen.

• Beschäftigung von Senioren

Gabriel Attal wollte, dass nur noch über 57-Jährige 22,5 Monate lang Arbeitslosengeld plus erhalten können, statt wie üblich maximal 15 Monate. Bisher konnten 53- bis 54-Jährige 22,5 Monate lang von der Arbeitslosenversicherung profitieren, 55- bis 57-Jährige bis zu 27 Monate.

Bei den Verhandlungen am Donnerstag haben die Sozialpartner zwar die Altersgrenzen angehoben, die einen Anspruch auf längere Abfindungen begründen, allerdings ist die Maßnahme weniger streng als von der Vorgängerregierung gewollt. Die Stufe, die einen Anspruch auf maximal 22,5 Vergütungsmonate begründet, erhöht sich damit von 53 auf 55 Jahre und die Stufe, die einen Anspruch auf maximal 27 Monate vergütet, von 55 auf 57 Jahre. Die maximale Entschädigungsdauer für unter 55 Jahren beträgt 18 Monate.

Um der besonderen Situation älterer Menschen Rechnung zu tragen, entfällt die Kürzung des Arbeitslosengeldes, die hohe Einkommen betrifft, ab dem 55. Lebensjahr (im Vergleich zum bisherigen 57. Lebensjahr).

• Senkung der Arbeitgeberbeiträge

Der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöht sich von 4,05 % auf 4 % des Bruttolohns. Die Maßnahme tritt ab dem 1. Mai 2025 in Kraft. Über vier Jahre hinweg wird sie voraussichtlich knapp 1,5 Milliarden Euro kosten.

Um den von Arbeitsministerin Astrid Panosyan-Bouvet ab 2025 von den Sozialpartnern geforderten zusätzlichen Einsparungen in Höhe von 400 Millionen Euro näher zu kommen, haben die Arbeitgeber in Kauf genommen, dass die Reduzierung von 4,05 % auf 4 % des Arbeitgeberbeitrags zur Arbeitslosenversicherung nicht erfolgt treten bis zum 1. Mai 2025 in Kraft.

• Die Frage der Grenzgänger

Die Entschädigung für grenzüberschreitende Empfänger stellt laut Unédic einen Mehraufwand von rund 800 Millionen Euro pro Jahr für die Arbeitslosenversicherung dar. Denn ihre Rechte hängen derzeit von ihren Gehältern im Ausland ab, die in der Regel deutlich höher sind als in Frankreich. Der Vertragsentwurf sieht vor, auf diese Rechte einen Koeffizienten anzuwenden, der sich an der Gehaltshöhe des Landes orientiert, in dem sie gearbeitet haben, was in den allermeisten Fällen zu einer erheblichen Kürzung ihrer Vergütung führen dürfte.

Die Unterzeichner fordern außerdem eine Überprüfung des Konzepts„angemessenes Beschäftigungsangebot“ damit Grenzgänger eine Stelle auf französischem Gehaltsniveau nicht ablehnen können. Insgesamt sollen einer Berechnung von Unédic zufolge über vier Jahre 1,4 Milliarden Euro an Einsparungen generiert werden.

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