Veröffentlicht am 15.11.2024 08:55
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Arbeitgebern und Gewerkschaften ist es gelungen, sich auf die neuen Regelungen zur Arbeitslosenversicherung zu einigen, insbesondere im Hinblick auf Beschäftigung und Entschädigung für Senioren.
Zu den wichtigsten Maßnahmen der zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften getroffenen Vereinbarung zur Arbeitslosenversicherung gehört, dass für den Anspruch auf Arbeitslosengeld eine Mindestarbeitszeit von fünf und nicht mehr sechs Monaten in den letzten zwei Jahren erforderlich ist. Auch bei der Beschäftigung von Senioren werden die Altersgrenzen, also die Höhe des Anspruchs auf eine längere Vergütung, um zwei Jahre verschoben.
Für eine Entschädigung von zweiundzwanzigeinhalb Monaten müssen Sie also nicht mehr 53, sondern 55 Jahre alt sein. Und um Anspruch auf 27 Monate zu haben, müssen Sie nicht mehr 55, sondern 57 Jahre alt sein. Eine weitere Maßnahme der Vereinbarung: Das Arbeitslosengeld ist jeden Monat gleich hoch.
Sehen Sie sich den vollständigen Bericht im Video oben an.
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