BENUTZERRECHTE – In einer Entscheidung Nr. 472912 und 472918 vom 18. November 2024 hat der Staatsrat mehrere FPS der Stadt Paris aufgrund mangelnder Genauigkeit des Parkplatzstandorts annulliert.
Seit dem 1Ist Im Januar 2018 wurde die mit gebührenpflichtigem Parken verbundene Strafstrafe abgeschafft und einer Gebühr für die Nutzung öffentlichen Eigentums mit dem Namen „Post Parking Package“ (FPS) gewichen.
Um das Ausbleiben oder die unzureichende Zahlung der Gebühr festzustellen, kann der vereidigte Bevollmächtigte entweder auf der öffentlichen Straße anwesend sein (ausgestattet mit einem mobilen Endgerät) oder aus der Ferne auf der Grundlage von Informationen eingreifen, die von einem Fahrzeug in ständiger Bewegung gesammelt werden, das mit einem ausgestattet ist Automatisches Kennzeichenlesesystem (LAPI).
In beiden Fällen ist der vereidigte Bevollmächtigte verpflichtet, vor Ausstellung des Zahlungsbescheids die Richtigkeit der vom überprüften Fahrzeug aufgezeichneten Daten sowie, wenn er aus der Ferne eingreift, die während der Meldung aufgenommenen Fotos zu überprüfen.
Im Streitfall muss die kontaktierte Behörde anhand von Fotos nachweisen können, dass die Angaben im Zahlungsbescheid zutreffend sind.
Liegen keine zeitgestempelten Fotos vor, die eine Identifizierung des Fahrzeugs in seiner Umgebung ermöglichen, oder lassen die Fotos keine Rückschlüsse auf den Standort des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Beobachtung zu, muss die Behörde der Beschwerde stattgeben.
Zur Erinnerung: Autofahrer, die ihre FPS anfechten möchten, müssen innerhalb von maximal einem Monat nach dem Datum der Benachrichtigung über die FPS-Zahlungsmitteilung per RAR-Schreiben eine obligatorische vorherige Verwaltungsbeschwerde (RAPO) einreichen.
In dieser Berufung müssen die Fakten und Mittel zur Anfechtung des FPS dargelegt werden und eine Kopie des FPS-Zahlungsbescheids und der Fahrzeugzulassungsbescheinigung beigefügt sein.
Die Behörde prüft die Beschwerde innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde und ihr Schweigen stellt eine Ablehnung dar. Im Falle eines positiven Einspruchs stellt die zuständige Behörde dem Antragsteller dann einen Korrekturzahlungsbescheid zu.
Im Falle einer Ablehnung des RAPO kann sich der Nutzer (innerhalb eines Monats nach der Ablehnung) an das Gericht für gebührenpflichtiges Parken wenden.
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