An diesem Donnerstagmorgen wird es in der Bretagne schneien. Sturm Caetano bringt so viele Schneeflocken nach Ille-et-Vilaine und Côtes-d’Armor, dass Météo France diese beiden Departements in Alarmbereitschaft versetzt hat.
Da es zwischen 5 und 6 Uhr zu ersten Ansammlungen kommt, werden Abschnitte des nationalen Straßennetzes für den Verkehr für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen gesperrt, deren zulässiges Gesamtgewicht (GVWR) mehr als 7,5 Tonnen beträgt. In der Region betrifft dies die RN12, die RN164, die RN176 und die A84. Laut einer Pressemitteilung der Präfektur unterliegen die betreffenden Schwerlastfahrzeuge einer Lagerungspflicht.
Wo sollen die schwersten Fahrzeuge anhalten?
Ab 6 Uhr morgens ist es schweren Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, die in Richtung Rennes fahren, verboten, auf der RN12 zwischen Morlaix und Ille-et-Vilaine zu fahren. Ein Pflichtlagerplatz befindet sich in Plouigneau (29). In der Gegenrichtung, von Rennes kommend, wird ihnen dies zwischen Bédée (35) und Finistère verboten. Ein obligatorischer Standort befindet sich in Pleumeleuc (35).
Auf der Seite der RN164 können schwere Nutzfahrzeuge, die von Carhaix (29) nach Rennes fahren, in der Nähe der ersten Stadt abgestellt werden. An der RN176 müssen diejenigen, die von Avranches nach Dinan (22) kommen, in Roz-Landrieux (35) lagern.
Auf der A84 zwischen Rennes und Caen müssen Fahrzeuge, die in Richtung Normandie fahren, an der Bar Fougères (35) parken, wenn sie für den Gütertransport zuständig sind, oder zum Wenden gezwungen werden, wenn dies nicht der Fall ist.
Reduzierte Geschwindigkeit und Überholverbote
Nur Fahrzeuge, Notfallausrüstung und Einsatzausrüstung mit demselben Gewicht dürfen auf den betreffenden Straßen verkehren. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 7,5 Tonnen können dort ebenfalls fahren, allerdings mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h.
Im gesamten Departement Côtes-d’Armor dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen ab 6 Uhr morgens keine Überholmanöver mehr durchführen. Ihre zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf allen Achsen des nationalen Streckennetzes um 20 km/h gesenkt.
In Ille-et-Vilaine gelten die Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h und das ab 6 Uhr morgens geltende Überholverbot auf allen Straßen des Departements (einschließlich Nebenstraßen).
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