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PLFSS 2025: Schaffung eines Beitrags zur Autonomie, der von den Stakeholdern als unzureichend erachtet wird – 21.11.2024 um 15:25 Uhr

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(AOF) – Die AD-PA, die Akteure auf dem Pflegeheimmarkt zusammenbringt, kommentiert die Annahme der Schaffung eines Solidaritätsbeitrags durch Arbeit durch den Senat (durch Änderungsantrag Nr. 125), der 2,5 Milliarden Euro einbringen soll jedes Jahr für den Autonomiebereich: Die Organisation erinnert daran, dass „mehreren offiziellen Berichten zufolge es angemessen wäre, allein für den Altersbereich fast 10 % freizugeben“. Laut AD-PA gibt es „eine Reihe von Möglichkeiten, die für den Bereich der Altenhilfe wesentliche neue Finanzierung zu schaffen“.

Die Organisation erwägt nationale Solidarität durch Steuern oder Transfers öffentlicher Gelder, den Rückgriff auf private Versicherungen, eine Mischlösung aus diesen ersten beiden Vorschlägen und einen Ausstieg aus der administrierten Preisgestaltung.

Sie fordert, „sich zu weigern, dass der Staat jedes Jahr mehrere Hundert Millionen Euro, die im Parlament abgestimmt wurden und aus dem Solidaritätstag stammen, umleitet“: Seit der Gründung der CNSA (vom Solidaritätstag aus) wurden mehr als 20 Milliarden Euro an die CNSA umgeleitet Nachteil der älteren Menschen zur Finanzierung des Staatshaushalts oder der Krankenversicherung. Die Organisation fordert „Sicherheitsvorkehrungen, um Regierungen und staatliche Dienste zu verpflichten, diese neuen Ressourcen nur für die Missionen bereitzustellen, für die sie ursprünglich vom Parlament gestimmt hatten.“

Eine Erhöhung der Jahresarbeitszeit um sieben Stunden

Die Novelle stärkt die Finanzierung der Autonomiebranche durch eine Erhöhung der Jahresarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte im Privatsektor wie in öffentlichen Funktionen um sieben Stunden. Als Gegenleistung für diese unbezahlten Arbeitsstunden zahlen die Arbeitgeber „einen Solidaritätsbeitrag für Autonomie, dessen Satz von 0,3 % auf 0,6 % erhöht wird“.

Laut Begründung soll dieser „erste Stein“ „als Grundlage für eine umfassendere Reform der Autonomieförderung dienen“, sei es bei der häuslichen Pflege oder bei Einrichtungen.

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