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Am Sonntag, 24. November 2024, finden in der Schweiz vier nationale Abstimmungen statt.
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Entschieden wird über einen Autobahnausbau, die Einführung einer einheitlichen Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen (Efas) und zwei Mietvorlagen.
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Um was es in den Vorlagen konkret geht, erfährst du hier.
Am Sonntag steht in der Schweiz die letzte Abstimmung des Jahres an. Zur Entscheidung stehen vier Vorlagen: der Ausbau der Autobahnen, die Gesundheitsreform Efas sowie zwei Mietvorlagen.
Aktuelle Umfragen deuten auf ein enges Rennen bei allen Vorlagen hin. Worum es in den einzelnen Vorlagen genau geht, erfährst du hier.
Autobahnausbau
Bundesrat und Parlament wollen die Verkehrsprobleme in der Schweiz lösen – mit dem Ausbau von sechs Autobahnabschnitten. Die Kosten dafür belaufen sich auf 4,9 Milliarden Franken.
Das Geld dafür stammt aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds NAF. In diesen Topf fliessen Gelder aus unter anderem der Autobahnvignette, dem Mineralölsteuerzuschlag oder der Automobilsteuer – Ende 2023 lagen die Fondsreserven des NAF gemäss dem Bundesamt für Strassen (Astra) bei 3,67 Milliarden Franken. Bei der letzten Umfrage von 20 Minuten vor den Abstimmungen wäre die Vorlage zum Autobahnausbau mit 49 Prozent knapp angenommen worden.
Einheitliche Finanzierung (Efas)
Die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (Efas) sieht vor, dass alle Leistungen der Krankenversicherung in der Arztpraxis, im Spital mit Übernachtung oder im Pflegeheim nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden.
Heute werden die drei Leistungen unterschiedlich finanziert.
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Ambulante Behandlungen bezahlen heute ausschliesslich die Krankenversicherer – die Kantone beteiligen sich nicht.
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Stationäre Behandlungen werden zu mindestens 55 Prozent vom Wohnkanton der Patienten mit Steuergeldern finanziert, den Rest übernehmen die Krankenversicherer.
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Für Pflegeleistungen zu Hause oder im Pflegeheim zahlen Patientinnen und Patienten und die Krankenversicherer einen fixen Betrag, den Rest übernimmt der Wohnkanton.
Neu sollen die Kantone immer mindestens 26,9 Prozent, die Krankenversicherer höchstens 73,1 Prozent der Kosten übernehmen – und dies für alle genannten Leistungsarten. 46 Prozent der Befragten hätten in der zweiten Abstimmungsumfrage Ja gestimmt und die Vorlage somit angenommen.
Mietrecht: Kündigung bei Eigenbedarf
Eine Vermieterin soll künftig einfacher kündigen können, wenn sie die Wohnung selbst benötigt. Heute muss ein «dringender» Eigenbedarf bestehen – künftig soll eine Kündigung möglich sein, wenn der Eigentümer «einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf» geltend machen kann. Dies könnten Eigentümer besser nachweisen und deshalb einfacher kündigen.
Auch die Verfahren bei Streitigkeiten sollen so beschleunigt werden, hoffen die Befürworter – heute können diese bei einer Anfechtung mehrere Jahre dauern. Was konkret unter einer «objektiven Beurteilung» verstanden wird, dürfte das Bundesgericht wohl im Rahmen von Streitfällen klären müssen. Diese Vorlage wäre mit 51 Prozent von den Befragten der 20-Minuten-Umfrage abgelehnt worden.
Mietrecht: Untermiete
Künftig muss ein Mieter zuerst die schriftliche Zustimmung der Vermieterin einholen, wenn er seine Wohnung untervermieten will – allfällige Änderungen während der Untermiete müssen kommuniziert werden. Neu könnte der Vermieter zudem eine Untervermietung verweigern, wenn diese länger als zwei Jahre dauert oder die Informationen seitens des Mieters unvollständig sind.
Sollten die Bedingungen der Untermiete missbräuchlich oder erhebliche Nachteile erkennbar sein, kann der Vermieter künftig Einspruch erheben. Und: Erfolgt eine Untermiete ohne Zustimmung des Vermieters, hat der Mieter falsche Angaben gemacht oder nicht ausreichend über Änderungen informiert, kann der Vermieter nach einer erfolglosen Mahnung mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen kündigen. Mit 56 Prozent wäre diese Vorlage bei der letzten Abstimmungsumfrage am deutlichsten abgelehnt worden.
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