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die geforderten Strafen gegen die Angeklagten seien „unverhältnismäßig“, so ihre Anwälte

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Die Staatsanwaltschaft verlangt insbesondere eine Haftstrafe von zehn Jahren für elf der Angeklagten.

Während die Beschlagnahmungen im Mazan-Vergewaltigungsprozess am Montag, dem 25. November, andauern, bedauern die Anwälte der 50 Angeklagten (außer Dominique Pélicot) die Urteile als „unverhältnismäßig und „erschütternd“. Ihnen zufolge fordert die Staatsanwaltschaft „im Namen“. der öffentlichen Meinung“ und nicht „im Namen der Gesellschaft“.

Die Anklage fordert 20 Jahre Gefängnis (die Höchststrafe) für Gisèle Pélicots Ex-Ehemann und 17 Jahre für Jean-Pierre M., seinen „Schüler“, der den gleichen Vorgang an seiner Frau wiederholte. Die Anklage sollte drei Tage dauern und mit den leichteren Akten fortgesetzt werden. Die beantragten Urteile gegen 14 weitere Angeklagte wurden von den beiden Generalstaatsanwälten Jean-François Mayet und Laure Chabaud drei Stunden lang ausführlich dargelegt. Für zwei Männer wird eine Gefängnisstrafe von 11 Jahren, für 11 von ihnen eine Haftstrafe von 10 Jahren und eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren gefordert.

„Ich fürchte, was als nächstes passiert (…), denn die Forderung nach 10 Jahren für Menschen, die größtenteils noch nie verurteilt wurden, sind allesamt perfekt integrierte Menschen, urteilen wir nach der öffentlichen Meinung. Und das können wir als Verteidigung nicht akzeptieren.“ sagte Louis-Alain Lemaire, Anwalt von vier der 51 vor Gericht stehenden Angeklagten.

„Das Schwert der öffentlichen Meinung im Rücken“

„Für die meisten Menschen (…) fordern wir eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren, das ist absolut erschütternd“, fügte Me Lemaire hinzu und bezog sich dabei auf die Strafe, die gegen einen seiner Mandanten, den 73-jährigen Jacques C., beantragt wurde, der besonders verurteilt wurde Sie hatte bei Gisèle Pelicot einen Cunnilingus durchgeführt, während sie schlief und von ihrem Mann mit Anxiolytika behandelt worden war.

„Die Anklage hatte das Schwert der öffentlichen Meinung im Rücken“, sagte Herr Patrick Gontard, Anwalt von Jean-Pierre M., und „wenn ich die geforderten Strafen sehe, sage ich mir, dass wir wirklich unverhältnismäßig sind.“ er beklagte sich. „Außergewöhnliche Gerichtsverfahren, unverhältnismäßige Beschlagnahmungen. Ich hoffe, dass das Urteil nicht ausfallen wird, denn zu diesem Zeitpunkt werde ich Gerechtigkeit suchen“, warnte er und deutete an, dass er doch anrufen könnte.

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