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Die Regierung zahlt zum Jahresende einen außergewöhnlichen Bonus an mehr als 2,2 Millionen Haushalte mit niedrigem Einkommen | solidarites.gouv.fr

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Paul ChristopheMinisterin für Solidarität, Autonomie und Gleichstellung von Frauen und Männern, Astrid Panosyan-BouvetMinister für Arbeit und Beschäftigung und Laurent Saint-MartinMinister des Premierministers, zuständig für Haushalt und öffentliche Finanzen, kündigen die Fortsetzung der Zahlung eines außergewöhnlichen Jahresendbonus, des sogenannten „Weihnachtsbonus“, für Haushalte mit bescheidenem Einkommen an.

Alles Empfänger von aktivem Solidaritätseinkommen (RSA), von die besondere Solidaritätszulage (ASS), der Pauschalbonus bei Wiederaufnahme der Tätigkeit Und Rentenäquivalente Zulage (VRE) wird davon profitieren.

Es wird automatisch bezahlt 17. Dezember 2024in der Woche vor den Weihnachtsferien, für einen Mindestbetrag von 152,45 Euro (mit Ausnahme von Mayotte, dessen Skala spezifisch ist) von Travail, dem Nationalen Familienbeihilfefonds (CNAF) und der Mutualité sociale agricole (MSA).

Mehr als zugeschrieben 2,2 Millionen Haushaltestellt das Weihnachtsgeld einen Aufschwung für die am stärksten gefährdeten Haushalte vor den Feiertagen zum Jahresende dar. Sein Einsatz im Jahr 2024 unter besonderer Berücksichtigung des Gleichgewichts unserer öffentlichen Finanzen spiegelt das Engagement der Regierung wider, die Kaufkraft von Haushalten mit niedrigem Einkommen zu unterstützen, und ihr Bekenntnis zu den Grundsätzen der nationalen Solidarität.

Haushaltszusammensetzung und Prämienbeträge

Sie leben auf dem französischen Festland oder in den Überseegebieten

Sie profitieren vom aktiven Solidaritätseinkommen (RSA)


  • Einzelperson: 152,45
  • Paar ohne Kinder: 228,68
  • Alleinstehende mit einem unterhaltsberechtigten Kind: 228,68
  • Paar mit einem unterhaltsberechtigten Kind: 274,41
  • Alleinstehende Person mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern: 274,41
  • Paar mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern: 320,15
  • Alleinstehende Person mit drei unterhaltsberechtigten Kindern: 335,39
  • Paar mit drei unterhaltsberechtigten Kindern: 381,13
  • Alleinstehende Person mit vier unterhaltsberechtigten Kindern: 396,37
  • Paar mit vier unterhaltsberechtigten Kindern: 442,11
  • Alleinstehende Person mit fünf unterhaltsberechtigten Kindern: 457,35
  • Pro weitere Person: 60,98

Sie profitieren von der spezifischen Solidaritätszulage (ASS), der festen Prämie für die Wiederaufnahme der Tätigkeit und der Rentenäquivalentzulage (AER).


Sie profitieren automatisch von einer Menge 152,45 €.

Sie leben in Mayotte

Sie profitieren vom aktiven Solidaritätseinkommen (RSA)


  • Einzelperson : 76,23
  • Paar ohne Kinder : 114,35
  • Alleinstehende Person mit einem unterhaltsberechtigten Kind : 114,35
  • Paar mit einem unterhaltsberechtigten Kind : 137,21
  • Alleinstehende Person mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern : 137,21
  • Paar mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern : 160,08
  • Alleinstehende Person mit drei unterhaltsberechtigten Kindern : 160,08
  • Paar mit drei unterhaltsberechtigten Kindern : 182,95
  • Alleinstehende Person mit vier unterhaltsberechtigten Kindern : 167,71
  • Paar mit vier unterhaltsberechtigten Kindern : 190,58
  • Alleinstehende Person mit fünf unterhaltsberechtigten Kindern : 175,33
  • Pro weitere Person : 7,62

Sie profitieren von der spezifischen Solidaritätszulage (ASS), der festen Prämie für die Wiederaufnahme der Tätigkeit und der Rentenäquivalentzulage (AER).


Sie profitieren automatisch von einer Menge 76,23 €.

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