Nur „visuelle“ Identifizierung
Damit wird die Zielsetzung des Gesetzes nicht gewährleistet, das auch Betreiber touristischer Einrichtungen zur Kurzzeitvermietung verpflichtet, Gästedaten an das Polizeipräsidium zu übermitteln, um zu verhindern, dass sich „voreingenommene, verdächtige oder gesuchte Personen“ in Unterkünften verstecken Betriebe. Beim Remote-Check-in kann tatsächlich nicht ausgeschlossen werden, dass, wie das Innenministerium betont, „das Gebäude nach der elektronischen Übermittlung der Dokumente von einer oder mehreren Personen besetzt sein kann, deren Daten dem zuständigen Polizeipräsidium unbekannt bleiben.“ eine potenzielle Gefahr für die Sicherheit der Gemeinschaft darstellen.“ Die einzige legitime Identifizierung ist daher die persönliche Identifizierung.
Das Gleiche gilt für den Haustausch. Das Rundschreiben, das sich auch explizit auf den HomeExchange bezieht, präzisiert, dass die Angaben darüber, wer die getauschte Unterkunft übernimmt, auch physisch dem Polizeipräsidium mitgeteilt werden müssen und schließt mit der Empfehlung an die Präfekten, dem Provinzkomitee die Neuorientierung zu veranschaulichen für Ordnung und Sicherheit zu sorgen und die Polizei mit der Durchführung von Kontrollen zu beauftragen.
Die Kontrollen
Die Hinweise des Innenministeriums werden auch in einer konkreten Überwachung der Verfahren für den Check-in in zur kurzfristigen Vermietung vorgesehenen Unterkünften umgesetzt: Das Rundschreiben endet mit der Empfehlung an die Präfekten, die neue Ausrichtung dem Provinzausschuss zur Anordnung vorzulegen und Sicherheit zu gewährleisten und die Polizei mit der Durchführung von Kontrollen zu beauftragen. Für Minister Piantedosi ist das Keybox-Modell ein „Modell, das überwunden werden muss“, sagte er am Ende eines Treffens im Sitz der Präfektur Venedig. „Es muss überwunden werden“, fügte er hinzu, „weil es auch im Hinblick auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften, die eine wirksame Anerkennung der Person erfordern, die dann die Hoteldienstleistungen in Anspruch nimmt, von entscheidender Bedeutung ist.“
Die Position der Manager
Die Betreiber touristischer Einrichtungen für Kurzzeitmieten müssen die Daten der Gäste innerhalb von sechs Stunden nach der Ankunft, bei Aufenthalten, die 24 Stunden nicht überschreiten, bzw. innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft, bei längeren Aufenthalten, an das Polizeipräsidium übermitteln verhindern, dass sich „voreingenommene, verdächtige oder gesuchte Personen“ in Beherbergungsbetrieben verstecken. „Wie Aigab (Italienischer Verband der Verwalter von Kurzzeitmieten) – so Präsident Marco Celani – glauben wir, dass Straßenschließfächer abgeschafft werden sollten und jede Kontrolle gegen Formen illegaler Aktivitäten, die der gesamten Kategorie schaden, willkommen ist. Wir glauben jedoch, dass sich das Innenministerium nicht darüber im Klaren ist, dass die von vielen professionellen Managern verwendete Software Gasterkennungstechnologien mit biometrischer Verfolgung und OTP-Codes verwendet, die dem Spid, dem Zugang zu Autovermietungen und Bankkonten, völlig ähnlich sind. Da wir nicht glauben, dass die Regierung der Sharing Economy in Italien ein Ende setzen will, wäre es diskriminierend, eine physische Anerkennung nur für Kurzzeitmieten einzuführen.“
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