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Sie haben nur noch wenige Tage Zeit, um es in Anspruch zu nehmen

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Jedes Jahr profitieren mehrere Millionen Haushalte von Energiechecks, um ihre Energiekosten zu decken. Die meisten von ihnen haben diesen Schub bereits erhalten. Wenn Sie berechtigt sind und Ihren Antrag noch nicht erhalten haben, haben Sie noch Zeit, sich zu bewerben. Aber beeilen Sie sich, Sie haben nur bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, den Schritt zu wagen.

Zunächst können Sie anhand eines Simulators prüfen, ob Sie Anspruch auf diese Hilfe haben. Der Energiecheck 2024 wird auf der Grundlage des Referenzsteuereinkommens 2022 (deklariert im Jahr 2023) und der Zusammensetzung des Haushalts zum 31. Dezember 2022 vergeben. „Das Referenzsteuereinkommen (RFR) für das Jahr 2022 pro Verbrauchseinheit (UC ) Das jährliche Haushaltseinkommen muss weniger als 11.000 Euro betragen, um vom Energiecheck 2024 zu profitieren“, ist auf der Website der Agentur zu lesen Dienstleistungen und Bezahlung.

Energiecheck: Antrag am Schalter stellen

Für die Beantragung eines Energiechecks wurde ein Online-Schalter eingerichtet. Es richtet sich an berechtigte , die im Frühjahr 2024 keinen Scheck erhalten haben, aber auch an diejenigen, die einen Scheck erhalten haben, aber eine Änderung ihres Einkommens feststellen mussten. In diesem Fall kann die Höhe des Schecks auf der Grundlage der im Jahr 2023 erklärten Einkommensteuer für 2022 neu festgesetzt werden.

Benutzer, die ihre Anfrage nicht über diesen Schalter senden können, können sich an die Benutzerunterstützung wenden. Letztere erreichen Sie durch Ausfüllen dieses Formulars oder telefonisch unter 0 805 204 805 (kostenloser Service und Anrufe).

Ende des automatischen Versands des Energiechecks

Zur Erinnerung: Die Höhe des Energiechecks variiert zwischen 48 und 277 Euro. Es ist nominativ und kann bis zum 31. März 2025 genutzt werden. Mit dieser Hilfe können Sie Ihre Strom- oder Gasrechnungen bezahlen oder Ihre energetischen Sanierungsarbeiten durchführen.

Bitte beachten Sie, dass der Energiecheck ab 2025 nicht mehr automatisch an Begünstigte versendet wird. Die Abschaffung der Wohnsteuer hat die Identifizierung anspruchsberechtigter Haushalte tatsächlich erschwert. Haushalte müssen ggf. die Identifikationsnummer ihres Stromzählers an die Verwaltung übermitteln.

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