Menschen ohne oder mit geringen Mitteln können von RSA profitieren, um ein Mindesteinkommen zu gewährleisten. Die Höhe variiert abhängig von der Familiensituation und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder.
➡ Wenn Sie alleine leben:
– Keine unterhaltsberechtigten Kinder: 635,71 Euro;
– Ein unterhaltsberechtigtes Kind: 953,57 Euro;
– Zwei unterhaltsberechtigte Kinder: 1.144,28 Euro;
– Pro Kind oder weiterer unterhaltsberechtigter Person: 254,28 Euro.
➡ Wenn Sie als Paar leben (verheiratet oder nicht):
– Keine unterhaltsberechtigten Kinder: 953,57 Euro;
– Ein unterhaltsberechtigtes Kind: 1.144,28 Euro;
– Zwei unterhaltsberechtigte Kinder: 1.334,99 Euro;
– Pro Kind oder weiterer unterhaltsberechtigter Person: 254,28 Euro.
Die Höhe Ihres Zuschusses entspricht der Differenz zwischen dem oben genannten RSA-Höchstbetrag und dem monatlichen Durchschnitt Ihrer Einkünfte, einschließlich Familienleistungen.
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