Werbebeilagen, die wie E-Mails aussehen. Die Ankündigungen des Messaging-Dienstes von Orange, die dem Versenden von Werbung ohne Einwilligung gleichkamen, brachten dem Unternehmen am Dienstag eine hohe Geldstrafe von der CNIL ein. Die Datenschutzbehörde, die auch für die Verwendung personenbezogener Daten in der Werbung zuständig ist, gab bekannt, dass sie gegen den Betreiber ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro verhängt habe.
„Der Internetdienstanbieter und Messaging-Anbieter Orange nutzte seinen Messaging-Dienst, um Werbung zwischen E-Mails einzufügen“, die ihrerseits das Aussehen von E-Mails annahmen, erklärt Louis Dutheillet de Lamothe, Generalsekretär der Nationalen Kommission für Informationstechnologie und Freiheiten.
Eine „Warnung“ gegenüber anderen Betreibern
Die französische Behörde entschied, dass das Fehlen der Einwilligung zum Erhalt von Werbung einen Verstoß gegen die Verpflichtungen des Post- und elektronischen Kommunikationsgesetzes darstelle. Gleichzeitig wurde daraus gefolgert, dass dieser Verstoß genauso geahndet werden könne wie das Versenden klassischer Werbung. Die Entscheidung solle auch als „Warnung“ für andere Betreiber dienen, betonte Herr Dutheillet de Lamothe.
Die Entscheidung in Bezug auf Orange wurde im Hinblick auf die Zahl der betroffenen Nutzer getroffen: Nach Angaben der CNIL haben mehr als 7,8 Millionen Nutzer unerwünschte Werbung in ihrem Postfach gesehen. Die Aufsichtsbehörde wies zudem darauf hin, dass für das Unternehmen ein „finanzieller Vorteil“ bestehe, der jedoch nicht näher erläutert wurde.
Das Bußgeld berücksichtigt auch die von Orange vorgenommenen Änderungen: Seit November 2023 hat sein Messaging-Dienst die Anzeige von Werbung durch ein neues Format geändert, das „es nun ermöglicht, Werbung klar von echten E-Mails zu unterscheiden“, stellt die CNIL fest. Operator
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Die Behörde berichtete außerdem über eine formelle Mitteilung des Unternehmens bezüglich der Verwaltung von Cookies von Drittanbietern über den Nachrichtendienst. Die CNIL stellte fest, dass Cookies, diese Markierungen, die es Unternehmen ermöglichen, die Reise eines Internetnutzers im Internet zu verfolgen, auch nach dem Widerruf der Einwilligung des Nutzers weiterhin an den Nachrichtendienst Orange gesendet wurden. Eine Praxis, die gegen das Datenschutzgesetz verstößt.
Zur Einhaltung hat das Unternehmen drei Monate Zeit und wird mit einer Geldstrafe von 100.000 Euro pro Tag der Verspätung belegt.
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