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Abschaffung rückt in weite Ferne

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Eigentlich schien alles klar, doch dann beharrte der Ständerat auf seiner Position. Der Durchbruch ist abgesagt.

Die Besteuerung von Wohneigentum sorgt für politischen Dauerstress.

Simon Tanner / NZZ

Fast hat es so ausgesehen, als könnte die «Mission impossible» dieses Mal gelingen. Eine Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts, über den sich Hauseigentümer im ganzen Land ärgern, stand im Parlament kurz vor dem Durchbruch. Das Konstrukt soll für fiskalische Gerechtigkeit zwischen Mietern und Eigentümern sorgen, steht aber seit vielen Jahren auf der Abschussliste der bürgerlichen Parteien und des Hauseigentümerverbands.

Bis dato sind alle Versuche, den Eigenmietwert zu eliminieren, im Parlament oder vor dem Volk gescheitert. Beim neuen Anlauf sah es besser aus. Sogar Jacqueline Badran, die grosse Wortführerin der SP in Steuerfragen, zeigte sich gesprächsbereit. Die Vorlage war bereits weit gediehen, am Donnerstag war sie für eine allerletzte Beratung im Ständerat traktandiert. Seine vorberatende Kommission hatte im Vorfeld beantragt, sich dem Nationalrat zu beugen und den Weg zu einer Einigung zu ebnen.

Doch es kam anders. Die Mehrheit des Ständerats hat es vorgezogen, bei den beiden letzten grossen Streitfragen an der bisherigen Position festzuhalten. Damit ist das Schicksal der Vorlage nach siebenjährigen Vorarbeiten wieder völlig offen.

Am Montag ist noch einmal der Nationalrat am Zug. Dass er in beiden Fragen nachgibt, ist unrealistisch. Somit muss eine Einigungskonferenz eingesetzt werden. Sie wird reichlich Fantasie und Geschick benötigen, um nach dem klaren Verdikt des Ständerats einen Vorschlag zu finden, der in beiden Kammern mehrheitsfähig ist. Ein Absturz wäre nicht mehr erstaunlich.

Dabei wäre man sich im Prinzip eigentlich einig, der Kern der Reform stünde fest: Wer im Eigenheim wohnt, muss keinen Eigenmietwert mehr versteuern, kann aber auch keine Abzüge für den Gebäudeunterhalt mehr geltend machen. Auch der Steuerabzug für Schuldzinsen wäre für Wohneigentümer stark eingeschränkt oder würde ganz wegfallen. Eine Ausnahme gilt für , die erstmals ein Haus oder eine Wohnung kaufen: Sie könnten während maximal zehn Jahren einen Teil der Schuldzinsen abziehen.

Walliser und Bündner machen Druck

Bleiben noch die zwei grossen Streitpunkte. Der erste dreht sich um die Frage, ob die Reform auch Zweitwohnungen erfassen soll. Falls für sie eine Ausnahme gilt, müssten Besitzer von Chalets und anderen Ferienwohnungen den Eigenmietwert weiterhin versteuern. Tourismuskantone wie das Wallis oder Graubünden verlangen vehement eine solche Lösung, weil sie andernfalls mit hohen Steuerausfällen rechnen müssten.

Der Nationalrat hat eine solche Regelung aber klar abgelehnt, der Bundesrat ebenfalls. Beide argumentieren, dass eine derartige Ungleichbehandlung rechtlich kaum erklärbar und administrativ kompliziert wäre. Zudem könnte sie mittels Verschiebungen von Wohnorten oder Hypothekarschulden neue Optimierungsmöglichkeiten eröffnen.

Der Ständerat aber ist am Donnerstag hart geblieben und hat sich erneut auf die Seite der Bergkantone geschlagen: Für Zweitwohnungen soll die Reform nicht gelten. Folgerichtig hat er auch die Zusatzvorlage versenkt, die der Nationalrat entworfen hatte, um die Bedenken der Bergkantone aufzunehmen: Sie sollten eine neue Objektsteuer auf Liegenschaften einführen können, um ihre Steuerausfälle zu kompensieren. Im Konzept des Ständerats ist das nicht nötig.

Kniffliger Streit um Schuldzinsen

Der zweite Streitpunkt betrifft die Steuerabzüge für Schuldzinsen. Eine generelle Abschaffung ging offenkundig zu weit, zumal Schuldzinsen nicht nur bei Eigenheimen anfallen, sondern etwa auch bei vermieteten Liegenschaften. Hier setzt der Nationalrat an: Wer Mietgebäude besitzt, könnte weiterhin einen Teil der Schuldzinsen abziehen – alle anderen nicht. Der Hauseigentümerverband ist damit nicht zufrieden, doch manche Bürgerlichen hoffen, mit dieser Lösung die Linke an Bord zu holen.

Aber auch hier ist der Ständerat bei seiner Lösung geblieben: Er will, dass sämtliche Steuerpflichtigen Schuldzinsen im Umfang von 70 Prozent aller Vermögenserträge abziehen können – unabhängig davon, ob sie vermietete Liegenschaften haben oder nicht. Das geht der SP zu weit.

Während das Parlament im Bundeshaus knorzt, nimmt ausserhalb der Gegenwind zu. Vor wenigen Tagen hat sich der Dachverband der Bauwirtschaft mit einem Brief an die Parlamentarier gewandt: Die in den Bereichen Ausbau und Gebäudehülle tätigen Firmen sprechen sich unerwartet klar gegen die Vorlage aus. Vor allem stört sie, dass die Steuerabzüge für den Gebäudeunterhalt abgeschafft werden sollen – und zwar auch dann, wenn es um Arbeiten geht, die Energieeffizienz und Klimaschutz dienen. Die Kantone könnten zwar daran festhalten, beim Bund aber würden sie wegfallen.

Die Baubranche ist mit ihrem Widerstand nicht allein. Kurz vor der Session hat sich der Mieterverband ebenfalls überraschend klar gegen die Reform ausgesprochen. Er lehnt auch die Variante des Nationalrats ab, die weniger «eigentümerfreundlich» ist. Und die Mehrheit der Kantonsregierungen stand der Reform von Anfang an skeptisch bis ablehnend gegenüber.

Baugewerbe, Mieter, Kantone: Auch wenn unklar ist, wie stark sich die verschiedenen Lobbys ins Zeug legen würden, ist anzunehmen, dass die Vorlage in einer Volksabstimmung einen schweren Stand hätte – wenn sie nicht schon im Parlament scheitert. Ende kommender Woche wird man mehr wissen.

Ungewisse Steuerausfälle

Ein grosses Thema sind die finanziellen Folgen. Sie lassen sich nicht präzis vorhersagen, weil sie von der Höhe der Hypozinsen abhängig sind. Bei einem Zinsniveau von 1,5 Prozent dürften die Wohneigentümer in ihrer Gesamtheit um 1,7 Milliarden Franken pro Jahr entlastet werden, wovon der grösste Teil auf Kantone und Gemeinden entfiele.

Aktuell betragen die Zinsen für zehnjährige Hypotheken laut Comparis im Durchschnitt knapp 1,7 Prozent. Falls sie nach den jüngsten Entscheiden der Nationalbank stark sinken, wären die Entlastungen der Wohneigentümer grösser – und somit auch die Einbussen des Fiskus und der Widerstand der Linken.

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