Vier Männer werden am 10. Juli 2025 vor dem Pariser Strafgericht angeklagt, weil sie verdächtigt werden, First Lady Brigitte Macron, die im August Anzeige erstattet hatte, in sexistischer Weise im Internet belästigt zu haben, teilte die Pariser Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Anfrage von AFP mit. In diesem Prozess geht es um „zahlreiche böswillige Äußerungen zum Geschlecht, zur Sexualität von Brigitte Macron sowie zum Altersunterschied zu ihrem Partner (Emmanuel Macron) unter dem Gesichtspunkt der Gleichsetzung mit Pädophilie“.
„Am 27. August reichte Brigitte Macron eine Anzeige wegen Cyberbelästigung ein, eine Straftat, die mit zwei Jahren Haft geahndet wird. Es sei ein der Brigade zur Unterdrückung persönlicher Delinquenz (BRDP) anvertrautes Ermittlungsverfahren wegen Cyberstalking und Provokation zur Begehung einer Straftat eröffnet worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der möglicherweise sexistische Charakter der mutmaßlichen Cyberbelästigung stellt keinen erschwerenden Umstand dar.
Juan Branco prangert „politische Fernbedienung“ an
Unter den vor Gericht geladenen Personen befindet sich auch der Werbefachmann Aurélien Poirson-Atlan, der in sozialen Netzwerken unter dem Pseudonym „Zoé Sagan“ bekannt und verfolgt wird, gegen den mehrere Beschwerden erhoben wurden und der oft mit Verbindungen zu Verschwörungskreisen in Verbindung gebracht wird.
Neben dem Werbetreibenden seien am Dienstag drei weitere Personen festgenommen worden, die am 10. Juli 2025 wegen Cyberbelästigung vor Gericht gestellt werden, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte: Jean-Luc M. (geboren 1960 und wohnhaft in Saône-et-Loire), Bertrand S. (geboren 1969, wohnhaft in Paris), Jean-Christophe D. (geboren 1971, wohnhaft in Seine-et-Marne).
Am Mittwoch prangerte Me Juan Branco, Anwalt von Aurélien Poirson-Atlan, in einer Nachricht an AFP die Verhaftung seines Mandanten und die „jetzt offensichtliche politische Fernsteuerung“ der Pariser Staatsanwaltschaft an. „Verstöße gegen die Presse sollten nicht mit körperlichen Einschränkungen belegt werden“, fügte er hinzu und prangerte damit die Unterbringung seines Mandanten in Polizeigewahrsam an.
Falsche Informationen, die schon lange im Umlauf sind
Zu den Botschaften, die Gegenstand dieses künftigen Prozesses sind, gehört eine Fehlinformation, die seit der Wahl von Emmanuel Macron im Jahr 2017 regelmäßig in sozialen Netzwerken auftaucht und besagt, dass Brigitte Macron, geborene Trogneux, nie existiert hätte, wenn nicht ihr Bruder Jean-Michel haben diese Identität nach einem Geschlechtswechsel angenommen.
Die falschen Informationen hatten nach dem YouTube-Video eine größere Wirkung und wurden sogar international exportiert – insbesondere und erneut kürzlich in den Vereinigten Staaten, wo sie mitten im Präsidentschaftswahlkampf ganz rechts viral gingen.
Zwei Frauen, die an einem 2021 auf YouTube ausgestrahlten und viral verbreiteten Interview zu diesem Thema vor und hinter dem Mikrofon teilnahmen, wurden bereits im September in Paris wegen Verleumdung wegen der Verbreitung dieser angeblichen „Staatslüge“ verurteilt.
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