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Roanne: Zwei Monate Aufschub für eine Mutter nach einer Auseinandersetzung mit einem Schulleiter

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Die Fakten: unkontrollierte Wut

Die Fakten stammen aus dem März. Die Angeklagte ging in Begleitung ihrer beiden Töchter aufs College, nachdem sie erfahren hatte, dass eine von ihnen gerade für eine Woche von der Schule ausgeschlossen worden war. „Meine andere Tochter war bereits eine Woche zuvor ausgeschlossen worden, ich war sehr verärgert“, erklärte die Mutter im Zeugenstand.

Nach Angaben des Schulleiters hatte der Vierzigjährige trotz der geltenden Vorschriften unerlaubt Zutritt gehabt. Nach einer verbalen Auseinandersetzung soll sie den Mann mit einer genervten Geste geschubst haben. Dieser Vorfall führte zur Auslösung des Einbruchalarms, was letztlich dazu führte, dass die Mutter und ihre Töchter das Gelände verlassen mussten.

Widersprüchliche Versionen

Während sie sich in Polizeigewahrsam befand, gab die Mutter zu, die Einrichtung betreten zu haben, bestritt jedoch körperliche Gewalttaten. In der Anhörung hielt sie an dieser Verteidigungslinie fest und bekräftigte, dass die Geste gegenüber dem Schulleiter nicht beabsichtigt war: „Ich bin gewaltsam in die Schule eingedrungen, hatte aber nicht die Absicht, ihn zu drängen. Wenn ich es getan habe, war es unbeabsichtigt“, erklärte sie.

Das Gericht akzeptierte diese Version jedoch nicht. Unter Hinweis darauf, dass es sich bei dem Sachverhalt um einen Ort handelte, der weiterhin geschützt werden muss, beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe und eine Bewährungsstrafe.

Ein milderes Urteil als erforderlich

Das Gericht entschied sich schließlich für eine zweimonatige Bewährungsstrafe wegen Gewalttaten gegen einen Verantwortlichen im öffentlichen Dienst. Hinzu kommt ein Bußgeld von 100 Euro für das Betreten einer Schuleinrichtung. Eine Sanktion, die die Mutter, die jetzt außerhalb des Coteau lebt, respektieren muss.

„Die Schule muss ein geschützter Ort sein“, betonte die Staatsanwaltschaft während der Anhörung und betonte, wie wichtig es sei, angesichts solcher Exzesse in Bildungseinrichtungen Ruhe zu bewahren.

Obwohl dieses Urteil den Abschluss des Verfahrens ermöglichte, wirft es erneut die Frage nach den wachsenden Spannungen zwischen Eltern und Bildungsbeamten in einem Kontext auf, in dem Vorfälle dieser Art offenbar zunehmen.

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