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Erfahren Sie alles über die am 17. Dezember ausgezahlte Hilfe, Höhe, Verfahren, Begünstigte usw.

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Von Le Nouvel Obs

Veröffentlicht am 16. Dezember 2024 um 18:30 Uhr

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Das „Weihnachtsgeld“ wird an mehr als 2,2 Millionen Haushalte vergeben. MOURAD ALLILI/SIPA / MOURAD ALLILI/SIPA

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Entschlüsselung Das „Weihnachtsgeld“, dessen Mindestbetrag im Jahr 2024 auf 152,45 Euro festgelegt wurde, werde am Dienstag, 17. Dezember, an Bezieher von Mindestsozialleistungen ausgezahlt, gab die Regierung Ende November bekannt.

Der „Weihnachtsbonus“, ein außergewöhnlicher Bonus zum Jahresende, wird am Dienstag, dem 17. Dezember, von der Familienbeihilfekasse (CAF), der Mutualité sociale agricole oder Travail an Empfänger von Mindestsozialleistungen ausgezahlt.

• Wer kann vom Bonus profitieren?

„Alle Begünstigten des aktiven Solidaritätseinkommens (RSA), des spezifischen Solidaritätszuschusses (ASS), des Pauschalbonus für die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit und des Altersäquivalentszuschusses (AER) profitieren davon.“ Die Auszahlung erfolgt automatisch am 17. Dezember 2024, eine Woche vor den Weihnachtsferien.“erläuterten in einer Ende November veröffentlichten Pressemitteilung die Ministerien für Solidarität, Autonomie und Gleichstellung von Frauen und Männern, das Ministerium für Arbeit und Beschäftigung sowie ihre für Haushalt und öffentliche Finanzen zuständigen Ministerien. Auf der CAF-Website wird angegeben, dass eine Einzahlung möglich ist „Januar 2025 für Begünstigte dieser Hilfe, deren Anspruch im Dezember 2024 begann“.

Das „Weihnachtsgeld“ wird mehr als 2,2 Millionen Haushalten zugeteilt.

• Wie hoch ist der Betrag?

Nicht an die Inflation gekoppelt, bleibt der Betrag von 152,45 Euro derselbe wie im Jahr 2023 für eine einzelne Person, die nur von ASS oder AER profitiert, auf dem französischen Festland und in den überseeischen Departements, mit Ausnahme von Mayotte.

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Für RSA-Empfänger hingegen sind die Prämienbeträge je nach Zusammensetzung der Familie gestaffelt. Ein Single ohne Kinder erhält 152,45 Euro, ein Paar 228,68 Euro. Für zwei unterhaltsberechtigte Kinder erhalten Alleinstehende 274,41 Euro und Paare 320,15 Euro.

Das „Weihnachtsgeld“ ist nicht steuerpflichtig und muss auch nicht steuerlich angemeldet werden.

• Welche Schritte müssen unternommen werden?

Die Übertragung dieses Bonus erfolgt automatisch und es müssen keine Schritte unternommen werden, um ihn zu erhalten.

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