Das Weihnachtsgeld wird ab diesem Dienstag, dem 17. Dezember, von der Familienbeihilfekasse oder von France Travail an bestimmte Empfänger von Mindestsozialleistungen ausgezahlt, ohne dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, berichtet TF1info.
Für viele Franzosen eine willkommene Hilfe. Wie TF1info berichtet, wird das Weihnachtsgeld ab diesem Dienstag, dem 17. Dezember, an 2,3 Millionen Franzosen ausgezahlt, die keine Maßnahmen ergreifen müssen, um davon zu profitieren. Tatsächlich erfolgt die Zahlung automatisch durch die Familienbeihilfekasse (CAF), die Mutualité sociale agricole (MSA) oder France Travail auf die Bankkonten.
Um Anspruch auf diese nicht steuerpflichtige Beihilfe zu haben, die seit 1998 kontinuierlich ausgeweitet wird, müssen Sie im November oder Dezember 2024 (AER) aktives Solidaritätseinkommen (RSA), die spezifische Solidaritätsbeihilfe (ASS) oder die Rentenäquivalentbeihilfe bezogen haben. Für Haushalte, die ab Dezember 2024 RSA, ASS oder AER beziehen, wird das Weihnachtsgeld im Januar 2025 ausgezahlt. Normalerweise an die Inflation gekoppelt, bleibt die Höhe dieser Hilfe in diesem Jahr unverändert und wird daher die gleiche sein wie im Jahr 2023.
Welcher Betrag im Jahr 2024 für das Weihnachtsgeld?
Die Höhe des Weihnachtsbonus ist für ASS- oder AER-Begünstigte festgelegt, die 152,45 Euro von France Travail erhalten. Andererseits variiert das Weihnachtsgeld bei RSA-Begünstigten je nach Zusammensetzung der einzelnen Haushalte. Erhält ein Alleinlebender zusätzlich 152,45 Euro, erhöht sich der Betrag für einen Alleinerziehenden mit einem Kind oder ein Paar ohne Kinder auf 228,68 Euro, für einen Alleinerziehenden mit zwei Kindern oder ein Paar mit einem Kind auf 274,41 Euro und bis zu 503,09 Euro für eine siebenköpfige Familie oder ein Paar mit fünf Kindern. Über diesen Schwellenwert hinaus zahlt CAF für jede weitere Person 60,98 Euro.
veröffentlicht am 17. Dezember um 8:50 Uhr, Quentin Marchal, 6Medias
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