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Nicolas Sarkozy wird ein Jahr lang mit einem elektronischen Armband ausgestattet: Das Kassationsgericht hat im Fall Bismuth entschieden

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das Wesentliche
Das Kassationsgericht hat entschieden. Nicolas Sarkozy wird in der Abhöraffäre, auch Bismuth-Affäre genannt, mit einem elektronischen Armband ausgestattet. Der frühere Staatschef wurde wegen Korruption und Einflussnahme angeklagt.

Nicolas Sarkozy wird in der Abhöraffäre rechtskräftig zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Diese Strafe verbüßt ​​er mit einem elektronischen Armband. Nicolas Sarkozy wurde in diesem Fall, auch Paul-Bismuth-Affäre genannt, wegen Korruption und Einflussnahme angeklagt. Das Kassationsgericht lehnte seine Berufung ab und verurteilte ihn zu drei Jahren Gefängnis, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden. Sie sprach an diesem Dienstag, dem 18. Dezember, am frühen Nachmittag.

Das höchste französische Gericht hatte drei Möglichkeiten: die Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts vollständig aufzuheben, sie teilweise aufzuheben oder die Berufung von Nicolas Sarkozy abzulehnen und seine Verurteilung rechtskräftig zu machen, was es auch tat.

Der 69-jährige Nicolas Sarkozy wird demnächst vor einen Richter geladen, der über die Bedingungen für das Tragen seines elektronischen Armbands entscheiden muss.

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„Ein Pakt der Korruption“

Im Bismuth-Fall wurde das ehemalige Staatsoberhaupt am 17. Mai 2023 ein zweites Mal für schuldig befunden, 2014 zusammen mit seinem historischen Anwalt Thierry Azibert, dem leitenden Richter des Bismuth, einen „Korruptionspakt“ geschlossen zu haben Kassationsgericht, damit er Informationen übermitteln und versuchen kann, Einfluss auf eine von Nicolas Sarkozy in der Bettencourt-Affäre eingelegte Berufung zu nehmen. Im Gegenzug hätte der Magistrat von einem „Aufschub“ für ein Ehrenamt in Monaco profitiert.

Die drei Männer erhielten die gleiche Strafe, wobei der Anwalt für drei Jahre mit einem Berufsverbot belegt wurde. Nicolas Sarkozy, Me Thierry Herzog und Gilbert Azibert haben seit Beginn der Affäre ihre Unschuld beteuert.

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Weitere gesetzliche Fristen für Nicolas Sarkozy

Nicolas Sarkozy hat im Jahr 2025 eine weitere Ernennung zum Richter. Er muss ab dem 6. Januar für einen Zeitraum von vier Monaten vor dem Pariser Gericht erscheinen, im Fall des Verdachts der libyschen Finanzierung seines Präsidentschaftswahlkampfs 2007, im Jahr 2025 vor dem Kassationsgericht wird auch über die Berufung des ehemaligen Präsidenten gegen seine Verurteilung zu einem Jahr Gefängnis, davon sechs Monaten im Fall Bygmalion, entscheiden müssen die übermäßigen Ausgaben seines Wahlkampfs 2012.

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