Der frühere französische Präsident Nicolas Sarkozy wurde am Mittwoch wegen Korruption und Einflussnahme mit einem elektronischen Armband endgültig zu einem Jahr Haft verurteilt. Er behauptet, er sei nicht „entschlossen, diese tiefgreifende Ungerechtigkeit zu akzeptieren“, und verweist auf „vollkommene Unschuld“.
Das höchste Gericht der französischen Justiz wies am Mittwoch die Berufung des ehemaligen Präsidenten zurück und machte seine Strafe zu einem Jahr Gefängnis aufgrund eines elektronischen Armbands im sogenannten „Abhörverfahren“ wegen Korruption und Einflussnahme endgültig, eine beispiellose Strafe für einen ehemaliger Präsident in Frankreich.
Diese bisher ausgesetzte Strafe, zu der drei Jahre Sperre hinzukommen, gilt nun: Nicolas Sarkozy, 69 Jahre alt, wird vor einen Strafvollstreckungsrichter geladen, der die Bedingungen seines elektronischen Armbands festlegen muss.
Verweis an den EGMR
„Ich bin nicht entschlossen, das tiefe Unrecht zu akzeptieren, das mir angetan wurde“, reagierte er auf „blieb in seinen Rechten“ und behauptete, er wolle „seine vollkommene Unschuld bekräftigen“.
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Diese Verweisung an den EGMR steht der Vollstreckung der verhängten Sanktionen nicht entgegen. „Ich werde meine Verantwortung wahrnehmen und alle Konsequenzen tragen“, erklärte der ehemalige Präsident außerdem.
„Die Berufung, die ich vor dem EGMR einlege, könnte leider dazu führen, dass Frankreich verurteilt wird“, betont Nicolas Sarkozy und schätzt, dass er dieses Gremium nicht beschlagnahmt hätte, wenn er „von einer ruhigen rechtlichen Analyse profitiert hätte“.
Bedingungen müssen festgelegt werden
Nicolas Sarkozy muss nun – im Prinzip innerhalb einer Frist von weniger als einem Monat – vor einen Strafvollstreckungsrichter (JAP) in Frankreich geladen werden, der die Bedingungen für seine später angebrachte Armbinde festlegt.
Diese Entscheidung fällt, da der frühere Mieter des Élysée ab dem 6. Januar vier Monate lang vor dem Pariser Gericht erscheinen muss, weil ihm der Verdacht einer libyschen Finanzierung seines Präsidentschaftswahlkampfs 2007 vorgeworfen wird.
In dem am Mittwoch entschiedenen Fall wurde Nicolas Sarkozy am 1. März 2021 in erster Instanz und am 17. Mai 2023 im Berufungsverfahren verurteilt.
„Ein Pakt der Korruption“
Das ehemalige Staatsoberhaupt wurde jedes Mal für schuldig befunden, 2014 mit Gilbert Azibert, dem leitenden Richter am Kassationsgerichtshof, und seinem historischen Anwalt Thierry Herzog einen „Korruptionspakt“ geschlossen zu haben. Und dies im Gegenzug für eine ihm versprochene „Hilfe“ für ein Ehrenamt in Monaco.
Das Ziel: Gilbert Azibert soll Informationen weitergeben und versuchen, Einfluss auf eine von Nicolas Sarkozy eingelegte Berufung in der Bettencourt-Affäre zu nehmen – einem Fall von Spenden, die die äußerst wohlhabende Erbin des L’Oréal-Konzerns Liliane Bettencourt an die rechte UMP-Partei gewährt hat ( starb im Jahr 2017) und in dem die Gerichte die Anklage inzwischen fallen gelassen haben.
Nicolas Sarkozy, Gilbert Azibert und Thierry Herzog erhielten die gleiche Strafe, wobei dem Anwalt drei Jahre lang das Tragen eines schwarzen Kleides verboten wurde.
„Rechtsverletzungen“
Sie beteuerten von Anfang an ihre Unschuld und legten Berufung ein. Dabei brachten sie 20 Argumente vor, die in einer Anhörung am 6. November geprüft wurden. Anschließend wurde die Entscheidung bis Mittwoch aufgeschoben.
Vor dem Kassationsgericht, das die ordnungsgemäße Anwendung des Gesetzes und nicht die Begründetheit der Fälle kontrolliert, empfahl der Generalanwalt systematisch die Ablehnung jedes aufgeworfenen Rechtspunktes.
Me Emmanuel Piwnica, Anwalt im Namen von Thierry Herzog, kritisierte ein Verfahren, das „nie hätte ans Tageslicht kommen dürfen“ und sprach von einem Fall, in dem „wir die begangenen Rechtswidrigkeiten, die Verstöße und die Angriffe auf Grundrechte nicht mehr zählen.“
Die Anwälte bestritten insbesondere die Rechtmäßigkeit der dem Fall zugrunde liegenden Abhörmaßnahmen, ein Thema, das in diesem Fall bereits mehrfach diskutiert wurde.
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afp/ami
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