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Prinzenpark, Konferenzen im Ausland, Autogrammstunden … Was wird Nicolas Sarkozy mit einem elektronischen Armband machen können? – Befreiung

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Nicolas Sarkozy wird nun unter dem Regime der „Haushaft unter elektronischer Überwachung“ operieren. Also mit einem elektronischen Armband. Und der ehemalige Präsident der Republik wird wie jeder andere Bürger behandelt, der zu derselben Strafe verurteilt wurde.

Historisch. Das Kassationsgericht lehnte am Mittwoch, den 18. Dezember, die Berufung von Nicolas Sarkozy ab: Seine zuvor zur Bewährung ausgesetzte einjährige Haftstrafe aufgrund eines elektronischen Armbands ist nun gültig. Konkret verurteilte das Pariser Berufungsgericht in seiner nun auf nationaler Ebene rechtskräftigen Entscheidung vom 17. Mai 2023 Nicolas Sarkozy zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr Gefängnis und zwei Jahre Bewährungsstrafe im sogenannten Bismuth Affäre. Außerdem werden ihm für drei Jahre die Bürgerrechte entzogen, zu denen auch das aktive, passive und richterliche Amt gehört.

Was den festen Teil betrifft, entschied das Berufungsgericht, ihn direkt („ab initio“) nach dem Regime der „Haushaft unter elektronischer Überwachung“ (DDSE), dem Fachbegriff für das Armband, anzuordnen. Die Modalitäten müssen jedoch noch festgelegt werden.

Der ehemalige Präsident der Republik ist ein Gefangener wie jeder andere

Als Präsident der Republik bleibt Nicolas Sarkozy ein Bürger wie jeder andere. Ohne Inhaftierung bedarf er – insbesondere zu seinem Schutz – keiner Sonderregelung in einer Justizvollzugsanstalt und wird daher wie jeder andere zu derselben Strafe verurteilte Bürger behandelt.

Tatsächlich muss die Generalstaatsanwaltschaft des Berufungsgerichts die Angelegenheit nun an einen Strafvollstreckungsrichter (JAP) in Paris weiterleiten. Dieser JAP wird dann Nicolas Sarkozy vorladen, grundsätzlich innerhalb von 20 Tagen (diese Fristen können jedoch variieren). Bei diesem Treffen muss die verurteilte Person Belege vorlegen, die der JAP prüft, um den Einsatzort (Zuhause) und die Entlassungszeiten unter der Woche und am Wochenende festzulegen. Beispielsweise kann es einem Verurteilten gestattet sein, zwischen 7 und 18 Uhr seine Wohnung zu verlassen, um zur Arbeit zu gehen.

Es können auch spezifische Verpflichtungen hinzugefügt werden, beispielsweise die Ausübung eines mit der Straftat in Zusammenhang stehenden Berufs nicht oder die Zahlung des Schadensersatzes, zu dem er verurteilt wurde (im vorliegenden Fall gab es keine). Der JAP erlässt dann einen Beschluss, der diese Bedingungen festlegt, eine Entscheidung, gegen die die verurteilte Person keine Berufung einlegen kann. Der Richter bestimmt auch das Datum, an dem das Armband angebracht wird. Laut Gesetz muss die Anordnung innerhalb von vier Monaten nach der Urteilsverkündung erlassen werden. Aber auch hier können die Fristen je nach Fall variieren.

Und der Parc des Princes in all dem?

Das ist die Frage, die uns auf den Lippen brennt: Wird es dem ehemaligen Staatschef gelingen, PSG im Parc des Princes zu ermutigen? Konkret wird die JAP die Entfernung festlegen, die der ehemalige Präsident von seinem Wohnort nicht überschreiten darf, also zwischen einem und zehn Kilometern. Am geplanten Tag der Installation des Armbands werden Überwachungsbeamte, die sich bei der Gefängnisverwaltung melden, zum Haus des Sträflings gehen, um das Gerät einzustellen und zu installieren. Von dort aus wird eine Alarmierung ausgelöst, wenn die verurteilte Person zum festgelegten Zeitpunkt nicht zu Hause ist. Was Nicolas Sarkozy einer Inhaftierung aussetzen würde.

Dies ist das Beispiel des Balkans. Im Februar 2022 entschied das Berufungsgericht Rouen schließlich, den ehemaligen LR-Bürgermeister von Levallois-Perret (Hauts-de-Seine) in Haft zu nehmen. Aufgrund zahlreicher Vorfälle war dem Paar, das seine Verurteilung wegen massiven Steuerbetrugs verbüßt, zwei Monate zuvor die elektronische Armbandanbringung widerrufen worden. Dies liegt daran, dass es dem Ehepaar Balkany gelungen war, mindestens hundert Mal gegen die Bedingungen seines Hausarrests zu verstoßen. Eine Leistung.

Keine Konferenzen mehr im Ausland, sofern nicht genehmigt

Wenn er den Arbeitsplatz oder den Wohnort wechseln oder zu einer der zahlreichen Konferenzen, die er veranstaltet, ins Ausland reisen möchte, muss der Verurteilte Sarkozy zuvor eine Genehmigung der JAP einholen. Anschließend muss der Richter im Laufe der Monate auf der Grundlage der Berichte des Gefängnisintegrations- und Bewährungsdienstes (Spip), der ihn täglich begleitet, entscheiden, ob er der verurteilten Person Strafminderungen gewährt.

Ohne Haft kann Nicolas Sarkozy, der am 28. Januar seinen 70. Geburtstag feiert, vor der Hälfte seiner Haftstrafe eine bedingte Freilassung beantragen. Dieser Antrag würde berücksichtigt, aber nicht unbedingt bewilligt. Das elektronische Armband ist die Einrichtung Nummer 1 in Frankreich: Mit Stand vom 1. November 2024 trugen nach Angaben des Kanzleramts 15.591 Menschen eines von insgesamt 96.569 Gefangenen. Nicolas Sarkozy wird im Jahr 2025 wegen der sogenannten „Libyen-Affäre“, also der Finanzierung seines Präsidentschaftswahlkampfs 2007, vor Gericht gestellt.

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