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Wird Nicolas Sarkozy nach seiner rechtskräftigen Verurteilung seine Ehrenlegion verlieren?

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Am 13. Dezember wurde Nicolas Sarkozy wegen Korruption und Einflussnahme in der Abhöraffäre zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, davon zwei auf Bewährung und ein Jahr mit einem elektronischen Armband. Der frühere Präsident bezeichnete diese Entscheidung als „Ungerechtigkeit“ und kündigte an, die Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bringen zu wollen. Über die rechtlichen Konsequenzen hinaus könnte diese Verurteilung Auswirkungen auf seine Ehrenlegion haben.

Gemäß Artikel R91 des Kodex der Ehrenlegion sind „von der Anordnung ausgenommen: , die wegen Straftaten verurteilt wurden; diejenigen, die zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von einem Jahr oder mehr verurteilt wurden.“ Diese Bestimmung betrifft unmittelbar Nicolas Sarkozy, der diese Voraussetzung mit seiner einjährigen Haftstrafe erfüllt.

Eine Entscheidung in den Händen des Élysée

Artikel R106 legt fest, dass der Ausschluss oder die Suspendierung der Ehrenlegion per Präsidialdekret ausgesprochen werden muss. Eine solche von Emmanuel Macron getroffene Entscheidung würde im Amtsblatt veröffentlicht. Darüber hinaus führt der Ausschluss gemäß Artikel R110 zum endgültigen Entzug des Rechts, die Insignien jeglicher Auszeichnung im Zusammenhang mit der Großkanzlei der Ehrenlegion zu tragen.

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