Haben Fahrräder Vorrang, wenn neben einem Fußgängerüberweg ein Radweg die Straße kreuzt? (siehe Foto oben)
Heute bauen wir eine solche Infrastruktur nicht mehr auf. Oftmals werden sie sogar abgebaut. Die Kombination aus Fußgängerüberweg (Vorrang) und Radweg (ohne Vorrang) kommt vor allem an Kreisverkehren vor.
Auf dem Radweg bestehen die Bodenmarkierungen nun aus einer Linie aus Dreiecken (siehe Foto) und nicht mehr aus einer durchgehenden Haltelinie. Dies soll sich von der Markierung am Fußgängerüberweg abheben und Radfahrern signalisieren, dass sie im Gegensatz zu Fußgängern auf dem Nachbarübergang keinen Vorrang haben.
Gut zu wissen: Sobald ein Radfahrer von seinem Fahrrad absteigt und es schiebt, um die Straße zu überqueren, gilt er als Fußgänger und hat daher Vorrang. Damit dies aus rechtlicher Sicht der Fall ist, muss die Person dennoch vollständig von ihrem Fahrrad oder Roller (elektrisch oder nicht) absteigen.
Um als Fußgänger zu gelten, dürfen Sie nicht sitzend auf dem Sattel oder wie ein Tänzer fahren (im Stehen in die Pedale treten, mit dem Gesäß vom Sattel).
Bei Zweifeln an der Priorität sollten Autofahrer auch anhalten, um Fahrräder passieren zu lassen. Dies ähnelt zwar einem Freibrief für Radverkehrsdelikte, laut Gesetz müssen motorisierte Verkehrsteilnehmer jedoch höchste Vorsicht gegenüber Fußgängern und Radfahrern walten lassen.
Mit anderen Worten: Ein Autofahrer muss damit rechnen, dass ein Radfahrer bei der Annäherung an die Fahrbahn die Markierungen möglicherweise falsch interpretiert und glaubt, dass er beim Überqueren der Fahrbahn Vorrang hat. Als Autofahrer müssen Sie daher bereit sein, bei Bedarf zu bremsen und anzuhalten.
Das Team der Zürcher Kommunikationsagentur Viva, darunter die langjährigen Mobilitätsexperten Timothy Pfannkuchen und Jürg A. Stettler, veröffentlicht AutoSprintCH. Viva arbeitet für den Schweizerischen Automobilverband (UPSA) sowie andere Kunden in Mobilitätsfragen – und sorgt für Klarheit bei schwierigen Themen.
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