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Chinesisches Frachtschiff, das im Verdacht steht, Unterseekabel durchtrennt zu haben, ist auf dem Weg in französische oder britische Gewässer

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Das chinesische Frachtschiff Yi Peng 3 stand im starken Verdacht, seinen Anker schleifen zu lassen, um die U-Boot-Telekommunikationskabel Arelion und C-Lion1 herauszureißen, und blieb etwa einen Monat lang in der Meerenge Kattegat am Rande der dänischen Hoheitsgewässer liegen.

Dadurch und da er nicht auf frischer Tat ertappt wurde, war es den vom Bruch dieser beiden Kabel betroffenen Ostseeanrainerstaaten nicht möglich, an Bord der Yi Peng 3 zu gelangen, es sei denn, sie beantragten die Genehmigung bei ihrem Flaggenstaat. Daher Verhandlungen mit China.

Diese ermöglichten letztlich schwedischen Ermittlern der Polizei und der Unfalluntersuchungsbehörde [SHK] als Beobachter einer Inspektion des Frachtschiffs durch „Vertreter der chinesischen Behörden“ beizuwohnen. Was den für diesen Fall zuständigen Staatsanwalt Henrik Söderman betrifft, so verweigerte Peking seine Anwesenheit an Bord.

„Unsere Bitte, dies der schwedischen Staatsanwaltschaft und der Polizei zu gestatten […]Maßnahmen im Rahmen der Voruntersuchung an Bord zu ergreifen [du Yi Peng 3] bleibt unverändert“, argumentierte Maria Malmer Stenergard, die schwedische Außenministerin, in einer an AFP gesendeten Nachricht. „Gleichzeitig stelle ich fest, dass China nicht reagiert hat [favorablement] „Auf unseren Antrag ermächtigen wir die Staatsanwaltschaft, eine Vorermittlung an Bord durchzuführen“, fuhr sie fort.

Dann, am 21. Dezember, lichtete die Yi Peng 3 unter der Beobachtung dänischer und deutscher Schiffe den Anker. „Das Schiff setzte sich in Bewegung und verkündete, dass es in Richtung Port Said in Ägypten unterwegs sei“, sagte ein Sprecher der schwedischen Küstenwache. „Wir überwachen es und stehen in engem Kontakt mit anderen relevanten Behörden“, fügte er hinzu.

Diese Information wurde am 23. Dezember vom Sprecher der chinesischen Diplomatie bestätigt. „Das Unternehmen, dem das Schiff gehört, hat nach einer umfassenden Bewertung und Konsultationen mit relevanten Parteien beschlossen, den Betrieb wieder aufzunehmen“, sagte sie. „China hat die betroffenen Länder vorab informiert“, versicherte sie.

Allerdings ist die Yi Peng 3 nicht das erste chinesische Schiff, das in der Ostsee schleifend den Anker gelassen hat. Im Oktober 2023 verursachte das Containerschiff Newnew Polar Bear auf dem Weg zum Hafen von Archangelsk den Bruch der Gaspipeline Balticconnector [Russie]. Nachdem sie versprochen hatten, bei den von Finnland eingeleiteten Ermittlungen zu kooperieren, kamen die chinesischen Behörden kürzlich zu dem Schluss, dass dieses Schiff nicht vorsätzlich gehandelt hatte… Und um zu bestätigen, dass der an der Leitung verursachte Schaden auf „einen Unfall zur falschen Zeit“ zurückzuführen sei.

Unabhängig davon ist es für den litauischen Außenminister Kestutis Budrys höchste Zeit, Maßnahmen zu ergreifen. „Die Stärkung der Sicherheit beginnt mit der Beseitigung von Schwachstellen. Chinas Weigerung, bei der Untersuchung von U-Boot-Vorfällen in der Ostsee zu kooperieren, kann weder in Europa noch anderswo einen Präzedenzfall schaffen. Wenn die „Was mir gehört, gehört mir“-Mentalität zu einer neuen globalen Norm wird, muss ihr mit neuen Regeln für die Schifffahrt in EU-Gewässern entgegengewirkt werden, um Schwachstellen zu beseitigen“, sagte er auf den Seiten der Financial Times.

Als die Yi Peng 3 in Richtung Ägypten fuhr, steuerte sie auf die Straße von Pas-de-Calais zu, deren Enge bedeutet, dass Frankreich und das Vereinigte Königreich ihre Gewässer teilen. Es ist klar, dass das chinesische Frachtschiff in französischen oder britischen Hoheitsgewässern navigieren muss. Damit ist er im Rahmen der schwedischen Ermittlungen möglicherweise einer Internierung ausgeliefert, sofern er dafür einen Vorwand hat. Tatsächlich gilt das Durchfahrtsrecht eines Schiffes nach französischem Recht als „harmlos“, solange es „den Frieden, die gute Ordnung oder die Sicherheit des Staates nicht beeinträchtigt“. Danach wird es zu spät sein, da die Gewässer der Straße von Gibraltar internationale Gewässer sind.

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