Das Vorprojekt sieht insbesondere die Schaffung eines ÖPNV-Netzbetreibers vor und definiert gleichzeitig die Verantwortlichkeiten und Pflichten der verschiedenen Akteure wie Aggregatoren, Verteiler und Lieferanten.
Bereitstellungs- und Lagerprozesse
Jeder Großhandelskauf von Erdgas, sei es Importe auf dem internationalen Markt oder Akquisitionen von lokalen Produzenten, mit dem Ziel des Weiterverkaufs auf dem Staatsgebiet, wird einem Aggregator (Personal) anvertraut. Der Aggregator, der für den öffentlichen Versorgungs- und Speicherdienst verantwortlich ist, arbeitet im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz und Nichtdiskriminierung und garantiert gleichzeitig Zuverlässigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.
Es ist dafür verantwortlich, die Speicherkapazitäten im Einklang mit der nationalen Energiepolitik festzulegen, das Gleichgewicht zwischen Kauf- und Verkaufsströmen sicherzustellen und einen täglichen Bericht über die Gasbewegungen an die zuständige Verwaltung zu übermitteln.
Darüber hinaus muss der Aggregator autorisierten Dritten einen fairen Zugang zu Speicherkapazitäten gewährleisten und die Qualität des Erdgases entlang der gesamten Lieferkette sicherstellen.
Gastransportmanagement: Rolle des ÜNB
Der Transport von Erdgas soll laut Vorentwurf des Gesetzes durch einen Gas-Transportnetzmanager (GRT) sichergestellt werden. Sie ist für den öffentlichen Gastransport verantwortlich und handelt im gemeinsamen wirtschaftlichen Interesse unter Einhaltung festgelegter Regeln. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die Entwicklung und jährliche Aktualisierung eines zehnjährigen Entwicklungsplans für die Gasinfrastruktur in Abstimmung mit der für Energie zuständigen Verwaltung und nach Rücksprache mit den Nutzern.
Darüber hinaus muss der ÜNB einen diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur gewährleisten, die kommerziellen Bedingungen für die Vergabe von Speicherkapazitäten kommunizieren und Sicherheitsstandards für Menschen und Anlagen respektieren.
Zu seinen weiteren Aufgaben gehören der Anschluss von Anlagen, die Verwaltung von Grenzverbindungen, die Planung von Gaslieferungen und -eingängen, der Transport für Kunden, die Bereitstellung täglicher Berichte und die Aufrechterhaltung von Flussbilanzen. Der ÜNB ist auch für die Zählung der angeschlossenen Kunden verantwortlich.
Unabhängig von der Beteiligungsstruktur ist die GRT verpflichtet, innerhalb von sechs Jahren nach ihrer Gründung ein öffentliches Angebot für mindestens 25 % ihres Aktienkapitals durchzuführen. Seine Mittel stammen aus Tarifen für den Zugang und die Nutzung der Infrastruktur sowie aus Vergütungen für die erbrachten Dienstleistungen.
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