Das Verkehrsministerium kündigte an, dass die Steuerfreigrenze für die Kraftstoffprämie ab 2025 von 200 auf 300 Euro pro Jahr steigen soll.
Wenige Tage vor Beginn des neuen Jahres hat das Verkehrsministerium gerade eine Maßnahme angekündigt, die Millionen Autofahrer begeistern dürfte. „Zum 1. Januar 2025 wird der Freibetrag für die Kraftstoffprämie auf 300 Euro pro Jahr angehoben, statt bisher 200 Euro“stellte die Verwaltung in einer am 27. Dezember veröffentlichten Pressemitteilung klar.
So profitieren Arbeitnehmer, deren Heimweg vom Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt wird (Frei- oder Firmenfahrzeug), von einer erhöhten jährlichen „Treibstoffprämie“. Auf Unternehmensseite ist die Prämie wie bisher in voller Höhe, also 300 Euro pro Jahr und Mitarbeiter, beitragsfrei.
Hin zu mehr sanfter Mobilität
Zur Erinnerung: Der „Kraftstoffbonus“ wird vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer mit unbefristeten, befristeten, Teilzeit-, befristeten, Lehrlings- oder Praktikantenverträgen gezahlt und gilt für alle Arten von Fahrzeugen (Thermo-, Elektro-, wiederaufladbare Hybrid- oder Wasserstofffahrzeuge).
Weitere Maßnahmen wurden vom Verkehrsministerium angekündigt. Eine davon betrifft die Anhebung des Freibetrags für die Ladeprämie für Elektrofahrzeuge ab dem 1. Januar 2025 auf 600 Euro pro Jahr. Darüber hinaus wird die Förderung für Pakete „nachhaltige Mobilität“ auf 900 Euro pro Jahr angehoben (im Vergleich zu derzeit 800 Euro). Dieses Paket betrifft insbesondere Arbeitnehmer, die mit sanften Mobilitätsmitteln wie dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren.
veröffentlicht am 28. Dezember um 7:45 Uhr, Allan Doisneau, 6Medias
Aktie
Related News :