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Verbot von Crit’Air 3-Fahrzeugen im Großraum Paris: Was Sie wissen müssen

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Es ist der große Tag! Am 1. Januar 2025 tritt die dritte Stufe der emissionsarmen Mobilitätszone (ZFE-m) des Großraums Paris (MGP) in Kraft. Dieser seit 2019 umgesetzte Plan zielt darauf ab, die durch den Straßenverkehr verursachten Luftschadstoffemissionen durch eine beschleunigte Erneuerung der Fahrzeugflotte zu reduzieren.

Was ändert sich konkret durch diese neue Phase? Theoretisch ist nach dem Verbot der Crit’Air 5-Fahrzeuge (Dieselfahrzeuge, die zwischen 1997 und 2000 zugelassen wurden) und des Crit’Air 4 (Dieselfahrzeuge der Jahre 2001 bis 2005) die Crit’Air 3 (Benzinfahrzeuge) an der Reihe (vor 2006 und Diesel vor 2011), nicht mehr berechtigt zu sein, innerhalb des MGP zu fahren werktags, 8.00 bis 20.00 Uhr

In welchem ​​Gebiet und zu welchen Zeiten dürfen die Crit’Air 3 nicht mehr betrieben werden?

Ebenso wie die Crit’Air 5 und 4 ist der Verkehr der Crit’Air 3 innerhalb des durch die A86 begrenzten Bereichs nun verboten (A 86 ausgenommen). Oder auf dem Gebiet von 77 Gemeinden der Île-de-, in den inneren Vororten von Paris. Dieses Verbot gilt werktags zwischen 8 und 20 Uhr.

Gibt es Ausnahmen, etwa um einkaufen zu gehen oder die Großmutter auf dem Land zu besuchen?

Dies ist an Wochenenden und Feiertagen sowie werktags abends ab 20 Uhr möglich. Darüber hinaus können , die unter der Woche reisen müssen, beim MGP einen ZFE-Pass beantragen. Dieser Sesam ermöglicht es ihnen, 24 Tage im Jahr ohne Zeitbeschränkung im ZFE zu fahren.

Es kann von Besitzern von Crit’Air 3, 4, 5 angefordert werden. Um es zu erhalten, müssen Sie sich mit der gerade vom MGP eingerichteten Plattform verbinden oder den Antrag schriftlich (mit einer Kopie des Fahrzeugscheins) an die stellen folgende Adresse: Métropole du Grand Paris, 15-19, avenue Pierre-Mendès-France 75013 Paris.

Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Passes allein nicht ausreicht. Sie müssen es 24 Stunden vor dem Datum, an dem Sie reisen möchten, aktivieren, indem Sie eine Verbindung zur MGP-Plattform herstellen.

Ich arbeite zu unregelmäßigen Zeiten und die öffentlichen Verkehrsmittel funktionieren nicht. Für mich ist ein Fahrzeugwechsel nicht möglich. Wie kann man sich fortbewegen, ohne ein Bußgeld zu riskieren?

Der Stadtrat hat beschlossen, eine ganze Reihe von Ausnahmen (insgesamt 22) für bestimmte Berufsgruppen einzuführen. Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen Sie einen Antrag auf der vom MGP geöffneten Plattform stellen.

Ich habe für meine Arbeit einen neuen Kurier gekauft, der mir aber erst in ein paar Wochen zugestellt wird. Was soll ich tun?

Sie müssen lediglich eine Ausnahmegenehmigung auf der MGP-Plattform beantragen und im Falle einer Inspektion den Kaufbeleg Ihres neuen Fahrzeugs vorlegen.

Welche Risiken bestehen beim Fahren eines Crit’Air 3-Fahrzeugs trotz des Verbots?

Theoretisch haben Sie daher nicht das Recht, dieses Fahrzeug werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr zu nutzen. Doch in diesem Jahr wird es keine Bußgelder für Zuwiderhandelnde geben. Der Stadtrat hat beschlossen, das Jahr 2025 zu einem Jahr der Bildung zu machen. Da die Automaten für automatische Kontrollen noch nicht installiert sind, werden vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 nur Stichproben- und Informationskontrollen durch die Polizei durchgeführt.

Zuwiderhandelnde Fahrer werden dann auf die neuen Regeln aufmerksam gemacht und daran erinnert, dass für ihr Fahrzeug theoretisch ein Fahrverbot besteht und sie eventuell das Auto wechseln müssen.

Ab wann werden für aus dem Verkehr gezogene Fahrzeuge Bußgelder verhängt?

Im Laufe des Jahres 2026 werden die kontrollerlaubenden Maschinen zum Einsatz kommen, verbotene Fahrzeuge werden dann mit einem Bußgeld von 68 Euro geahndet. Wenn die Besitzer von Crit’Air 3, 4 oder 5 jedoch einen ZFE-Pass beantragt haben, der ihnen erlaubt, 24 Tage im Jahr ohne Einschränkungen zu fahren, können sie diese „Freiheitstage“ trotzdem nutzen, da der Pass für einen Zeitraum von 24 Tagen gültig ist drei Jahre.

Ich habe meinen Crit’Air-Aufkleber noch nicht, wo kann ich ihn bekommen?

Die Plakette bleibt für alle im ZFE verkehrenden oder parkenden Fahrzeuge zwingend erforderlich. Um es zu erhalten (es kostet 3,81 Euro inklusive Versand), müssen Sie eine Verbindung zur Website des Ministeriums für ökologischen Wandel und territorialen Zusammenhalt herstellen. Es wird Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Bitte beachten Sie, dass das Fehlen eines Crit’Air-Aufklebers auf Ihrer Windschutzscheibe zu einem Bußgeld der 4. Klasse, also 68 Euro, führen kann.

Wenn mein Fahrzeug neu und „sauber“ ist, muss ich dann trotzdem einen Aufkleber auf meiner Windschutzscheibe anbringen?

Absolut. Alle Fahrzeuge, auch reine Elektro- und Wasserstofffahrzeuge, müssen mit einer Plakette versehen sein. Diese ermöglichen den Strafverfolgungsbehörden im Falle einer Schadstoffspitze eine schnelle und visuelle Überprüfung, zu welcher Kategorie Ihr Fahrzeug gehört.

Der Ökobonus wurde gekürzt und der Umstellungsbonus entfällt. Gibt es andere Unterstützungen, auf die Sie beim Kauf eines weniger umweltschädlichen Fahrzeugs zählen können?

Ja, Sie können sich an den Großraum Paris wenden, der mit seinem System „Metropole fährt sauber“ seine Unterstützung für den Kauf umweltfreundlicherer Fahrzeuge bis mindestens Februar aufrechterhält.

Auch die Region Île-de-France führt finanzielle Anreize ein, allerdings nur für die Nachrüstung, eine Technik, die darin besteht, alten thermischen Fahrzeugen durch die Umrüstung auf Elektrofahrzeuge ein zweites Leben zu geben.

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