EU: „historisches“ Gerichtsurteil für Transgender

EU: „historisches“ Gerichtsurteil für Transgender
EU: „historisches“ Gerichtsurteil für Transgender
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Die Mitgliedstaaten müssen eine Geschlechtsumwandlung in einem anderen EU-Land anerkennen, urteilte die europäische Justiz am Freitag und entschied zugunsten eines rumänischen Staatsbürgers, eine „historische“ Entscheidung, die von Aktivisten für LGBT+-Rechte gefeiert wird.

Die Weigerung, „die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig erworbene Änderung des Vornamens und der Geschlechtsidentität in der Geburtsurkunde eines Staatsangehörigen einzutragen, verstößt gegen Unionsrecht“, erklärte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem Urteil. Es wurde von einem Gericht in Bukarest beschlagnahmt, nachdem die Beschwerde von Arian Mirzarafie-Ahi, einem Transgender-Mann, eingereicht worden war und sein Antrag von den rumänischen Behörden abgelehnt wurde.

In Rumänien als Frau registriert, zog er 2008 in das Vereinigte Königreich und erhielt 2020 die Anerkennung seiner männlichen Geschlechtsidentität. Der Brexit hat keine Auswirkungen auf den Streit, da diese Änderung vor dem tatsächlichen Austritt aus der EU erfolgte. Auf der Grundlage der britischen Dokumente beantragte er daraufhin bei seinem Herkunftsland die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde. Ohne den Fall zu gewinnen.

„Ich habe geweint, als ich die Nachricht hörte. Es ist ein Sieg, auf den ich so viele Jahre gewartet habe“, reagierte dieser 32-jährige Biologieprofessor per Videokonferenz aus dem Vereinigten Königreich während einer von seinen Unterstützern in Bukarest organisierten Pressekonferenz. „Ich hoffe jetzt auf ein erfüllteres Leben“, fügte er sehr bewegt hinzu. Der Verein Accept, der ihn in seinem Gerichtsverfahren unterstützte, begrüßte „eine historische Entscheidung für Transgender“ und betonte, es sei das „erste Urteil“ dieser Art des EuGH.

Nach Ansicht des Gerichtshofs behindert die rumänische Weigerung „die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit und Aufenthalt“, da die Divergenz zwischen den Identitäten zu „Schwierigkeiten“ im täglichen Leben „sowie zu schwerwiegenden beruflichen, administrativen und privaten Unannehmlichkeiten“ führt. Dieses Gericht mit Sitz in Luxemburg fügt hinzu, dass es „nicht gerechtfertigt“ sei, in Rumänien „die betroffene Person zu zwingen, ein neues Verfahren einzuleiten“, mit der „Gefahr, dass dies zu einem anderen Ergebnis führt“, in diesem osteuropäischen Land das ist nicht sehr sensibel für die Rechte sexueller Minderheiten. Solche Schritte wären umständlich und möglicherweise „demütigend“, bestätigte Accept.

Rumänien, ein sehr konservatives Land, in dem Homosexualität erst Anfang der 2000er Jahre entkriminalisiert wurde, erlaubt keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zwischen Menschen des gleichen Geschlechts. Sie wurde letztes Jahr vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt, nachdem 21 homosexuelle Paare eine Petition eingereicht hatten, weil sie sich weigerten, ihre Beziehungen anzuerkennen.

Die einflussreiche orthodoxe Kirche verurteilte daraufhin „die bürgerliche Partnerschaft, eine giftige Quelle, die für die Auflösung der moralischen Autorität der Familie verantwortlich ist“. In Rumänien gab es in den letzten Jahren zahlreiche Versuche, die Rechte von LGBT+-Personen einzuschränken: Parlamentarier versuchten insbesondere, Gender Studies zu verbieten – das Verfassungsgericht lehnte dies ab – und das Verbot der Homo-Ehe in der Verfassung zu verankern.

Fragen oder Bedenken im Zusammenhang mit sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität?

  • LGBT+-Helpline (jeweils 19–21 Uhr) 0800 133 133

  • Refugium-Genf.ch

  • Die ausgestreckte Hand (Erwachsene): 143

  • Pro Juventute (Jugend): 147

  • Polizei: 117

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